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definitiven Bestimmung derselben diese erworbenen Kenntnisse
zu benützen? Bei Belegung neuer Fabriksbefugnisse ist keineswegs ¬
immer bei der niedrigsten Steuerclasse stehen zu bleiben,
sondern die Classification ist nach Beschaffenheit der bereits bei
der Verleihung erhobenen Hülfsmittel und den wahrscheinlichen
Aussichten über den Umfang seines künftigen Betriebes vorzunehmen. ¬
Insbesondere ist in den Fällen einer bloßen Wiederbesetzung
oder Fortführung eines schon bestehenden Fabriksbetriebes in der
Regel von der Vermuthung eines nicht schlechten Betriebes durch
den Nachfolger auszugehen, und daher wenigstens keine geringere ¬
Steuerclasse als vorhin anzunehmen (§. 10 der Jnstruct.).
Bei der neuen Belegung der Fabriksbefugnisse ist besonders auf
die Geschicklichkeit und Thätigkeit des Unternehmers, verbunden
mit dem Besitze und der Verwendung eines verhältnißmäßigen
Kapitals Rücksicht zu nehmen, welches letztere sich wohl nie erweisen, =
aber wahrscheinlich voraussetzen läßt, besonders wenn
man die Anzahl der unterhaltenen Fabriksarbeiter in Betrachtung
zieht. Die zwei untersten Classen setzen mäßige, dagegen die drei
obersten solche Beträge fest, welche dem blühenden und großen
Ertrage vieler Fabriken entsprechen. Es ist ungefähr das Verhältniß ¬
zu beobachten, daß jeder Fabriksarbeiter zwei Tage im
Jahre für den Staat arbeite, oder ihm die in 5 fl. C. M. dargestellte =
Arbeit leiste, so daß jeder Arbeiter dem Staate im Jahre
10 fl. einträgt, und eine Fabrik mit fünfzig Arbeitern 500 fl. zu
entrichten hat (I. Thl. der Instr.). Ist aber die Zahl der Arbeiter ¬
von der Beschaffenheit, daß sie, mit 10 multiplicirt, ein
Quantum Steuer gäbe, welches zwischen die gesetzlichen Classen
hineinfällt, z. B. eine Fabrik in Wien hätte 80 Arbeiter fatirt,
was 800 fl. Steuerquantum gäbe, welches aber unter den Classen
sich nicht findet, so wird jene Classe bestimmt werden, welche dieser
am nächsten kommt, nämlich im gesetzten Falle 1000 fl. C. M., es
wäre denn, daß die anderen Umstände der Fabrik von der Beschaffenheit ¬
wären, daß sich einsehen ließe, der einzelne Arbeiter
könne in Einem Arbeitstage unmöglich 5 fl. produciren, was besonders ¬
bei Fabriken von geringfügigen Gegenständen der Fall ist,