Metadaten : Gierke, Otto von: ¬Die Genossenschaftstheorie und die deutsche Rechtsprechung

Die  Rechtsverhältnisse  der  Körperschaften.
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  aber  ergiebt  eine  Zerlegung  des  Mitgliedschaftsrechts
Sonderrechte  und  Sonderpflichten  von  sehr  verschiedenartiger
Beschaffenheit.
Was  zunächst  die  einzelnen  Sonderrechte  betrifft,  so  hat
sich  die  Theorie  gleich  der  Praxis  mannigfach  mit  denselben
beschäftigt,  ohne  über  ihre  Abgrenzung  gegen  die  reinen
Mitgliedschaftsrechte  einerseits  und  über  ihre  Klassifikation
andrerseits  bisher  einig  zu  werden.
Den  Kern  aller  Sonderrechte  des  Aktionärs  bildet  zweisellos -
  derjenige  Anspruch,  welchen  das  Gesetz  als  werhältnissmüßigen -
  Antheil  am  Vermögen  der  Gesellschafte  bezeichnet'.
Dieser  »Antheil«  verleiht,  wie  sich  gezeigt  hat,  vermöge
seines  Übergewichtes  der  Mitgliedschaft  im  Ganzen  ihr
sonderrechtliches  Gepräge.  Um  so  energischer  entfaltet  er,
wo  er  für  sich  in  Betracht  kommt,  die  Eigenart  des  körperschaftlichen -
  Individualrechts.  Obschon  daher  im  Übrigen
das  Wesen  der  in  der  Aktie  ausgedrückten  Werthquote
überaus  bestritten  ist  und  nur  darüber  Einverständniss  herrscht,
dass  dieselbe  sich  praktisch  in  dem  statutenmäßigen  Anrecht
aut  eine  entsprechende  Ertragsquote  und  in  der  Anwartschaft -
  auf  eine  Substanzquote  äussert,  so  ist  doch  die  zu
gleich  genossenschaftliche  und  individuelle  Natur  dieser  Vermögensberechtigung -
  des  einzelnen  Aktionärs  in  der  Praxis
mehr  und  mehr  zur  Anerkennung  gelangt.  In  der  That  kann
man  unmöglich  diese  durch  die  Mitgliedschaft  bedingten  und
Festimmten  und  auf  verfassungsmäbiger  Grundlage  ruhenden
Antheilsrechte,  welche  man  nicht  wegdenken  kann,  ohne  die
Aktiengesellschaft  selbst  wegzudenken,  aus  dem  organischen
Zusammenhange  des  Körperschaftsrechtes  heraussreissen  und
als  freie  Einzelrechte  auffassen,  wie  sie  auch  Dritten  gegen
Die  Litt.  über  die  Sonderrechte  in  Aktiengesellschaften  weisen  die
Motive  zu  dem  Entwurf  eines  Gesetzes  betr.  die  Kommanditgesellschaften
auf  Aktien  und  die  Aktiengesellschaften,  Berlin  188;,  S.  233  X.  1  nach.
H.  G.  B.  Art.  216  Abs.  1.  Vgl.  Erk.  des  R.  O.  H.  G.  v.  26.  Okt.  74
Bd.  24  S.  356.
            
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