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Eybenstock, „welche nach A. W. Köhler's Bemerkung*) in Ansehung der Seifenwerke ¬
ebenso ein Hauptgesetz bildete, wie die Altenbergische für die Stockwerke." ¬
In Berggerichtssachen war schon 1609 ein Befehl über das Verfahren
in streitigen Bergsachen, und im Jahre 1622 eine Decision wegen der Oberund ¬
Erbgerichte in Bergsachen ergangen; diesen folgten einige SpezialVerordnungen, ¬
bis die Bergdecrete v. 1624 und 1629, dann das von
1659 und die Bergresolutionen Fried. Augusts von 1709 zu obiger
Bergordnung als Erläuterungen hinzugefügt, und im Jahre 1775 mit
denselben in einer neuen Auflage abgedruckt wurden. Die im Jahre 1666 erlassene ¬
Hammerordnung Churfürst Georgs II. blieb in Ansehung
des Eisenwesens ein Hauptgesetz. — Im Jahre 1713 und 1724, dann
1735 erschienen Rescripte über das Bergjurisdictionswesen, welchen
einige Spezialverordnungen über einzelne Bergwesensverhältnisse folgten,
wovon die im Jahre 1749 ergangene Stollen=Ordnung bis auf unsere
Zeit als Gesetz galt. Wichtiger ist, daß im Jahre 1739 ein im Jahre 1751 erläutertes ¬
Mandat wegen Entdeckung, Aufnahme und Fortbau
der Steinkohlenbrüche erging. Eine große Anzahl minder wichtiger
einzelner Administrations=Verordnungen und Rescripte, die in Friedrich
Freieslebens Handbuch der Berggesetzgebung Sachsens
aufgeführt
sind, füllen die Zeit bis 1849 aus, in welchem Jahre ein neuer Berggesetz=Entwurf ¬
zu Stande kam ***), dessen beigefügte Motive eine lehrreiche ¬
Abhandlung, sowohl de lege lata als de lege ferenda bilden.
Aus diesem Entwurf entstand endlich das „Gesetz über den RegalBergbau“ ¬
vom 22. Mai 1851, welches gegenwärtig für den sächsischen ¬
Bergbau gilt und als Abschluß einer langen Periode von Versuchen ¬
zur Reform der alten Bergordnungen anzusehen ist.
Wir haben somit einen übersichtlichen Blick auf die wichtigsten
bergbautreibenden deutschen Nachbarstaaten geworfen, um auf die gleichartige ¬
Entwicklung des wohl in Einzelnheiten verschiedenen, in seinem
Geiste aber nahe verwandten deutschen und österreichischen Bergrechts
hinzuweisen. Wie viel noch zu einer Geschichte des österreichischen ¬
und deutschen Bergrechts fehle, geht eben aus der Lücken) ¬
Alex. Wilh. Köhler, Versuch einer Anleitung zu den Rechten und der Verfassung ¬
beim Bergbau in Chursachsen 2c. Freiberg 1786.
*) Leipzig 1852.
) Auf Anordnung des k. sächs. Finanz=Ministeriums in Druck gegeben. Dresden.
Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold und Söhne.