Full text: Ortloff, Hermann: Physiologische Kennzeichen für Beginn und Ende der Rechtsfähigkeit

Todesfällen, wo vermögensrechtliche Folgen davon abgeleitet 
werden sollen, so ließe sich als durchgreifend entscheidendes Mo 
ment das andauernde Aufhören der Herzthätigkeit 
allein als Todeskennzeichen in der Parenthese hervorheben. 
Einer solchen Einschaltung von Lebens- und Todeskriterien 
mögen vielleicht redaktionelle, mehr ästhetische Bedenken entgegen 
stehen, allein sie sollten da, wo es darauf ankommt, einer Klar 
heit vor Zweifelhaftigkeit zum Siege zu verhelfen und Prozessen 
im Rechtsverkehr vorzubeugen, namentlich aber Konkurrenten 
in Rechtsansprüchen über die rechtserheblichen That 
sachen von vornherein aufzuklären und sicherzustel 
len, entschieden zurücktreten.
	        
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