Metadaten : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Theil 46, Abt. 1)

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30.—32,  Buch.  §.  1517.  a.
einstimmung  mit  Gaius  hinzu").  Nach  der  Inhaltsangabe ¬
  von  Gaius  hätte  der  Senatsbeschluß  ausdrücklich ¬
  von  dem  Legate  einer  fremden  Sache  gesprochen;
nach  der  des  Ulpian  hätte  er  sich  allgemeiner  dahin
ausgesprochen,  daß  ein  Legat,  welches  nur  zufolge  einer
in  dem  concreten  Falle  unpassenden  Ausdrucksweise  ungültig ¬
  sei,  während  es  in  anderem  Ausdrucke  gültig  hinterlassen ¬
  werden  könnte,  doch  wirksam  sein  solle,  als
wäre  es  in  bester  Form  Rechtens  angeordnet  worden,
und  das  hieß  soviel,  als  wäre  es  per  damnationem
legatum,  das  für  jeden  Stoff  empfänglich  war.  Die
Jurisprudenz  aber  faßte  den  Inhalt  des  Senatsbeschlusses ¬
  jedenfalls  in  der  letzten  Weise  auf,  und  machte  so
auch  bei  dem  legatum  per  praeceptionem  Anwendung
davon,  wo  es  je  nach  der  Ansicht,  der  man  folgte,  streng
genommen  für  ungültig  erklärt  werden  müßte's).  Doch
war  in  dieser  Beziehung  Sabinus  besonders  strenge,
indem  er  behauptete,  daß  das  per  praeceptionem  einem
Nichterben  angewiesene  und  darum  nach  der  Ansicht  der
Sabinianischen  Schule  abgesehen  von  dem  senatusconsultum ¬
  Neronianum  ungültige  Legat,  selbst  einer
Sache  der  Erbschaft,  auch  nicht  ex  senatusconsulto
Neroniano  gültig  sei:  nam  eo,  inquit,  senatusconsulto
ea  tantum  confirmantur  legata,  quae  verborum  vitio
iure  civili  non  valent,  non  quae  propter  ipsam  personam ¬
  legatarii  non  deberentur").  Aber  diese  Mei77) ¬
  In  der  Stelle  des  Gaius  hat  der  Cod.  Veron.  „optimum ¬
  autem  ius  est  per  damnationen  legatum".  Lachmann ¬
  emendirt  aber  gewiß  mit  Recht:  legati.
78)  Gai.  II.  218.  220.  222.
79)  Da  Gaius  ohne  Zweifel  den  älteren  Masurius  (nicht
Coelius)  Sabinus  als  Vertreter  dieser  Meinung  im
Sinne  hat,  so  beweist  diese  Stelle,  daß  jener  noch  unter
            
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