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geschehen. Wie oft geschieht es nicht, daß einer, ja
daß mehrere übereinstimmend falsch hören. Indessen,
besonders wenn von einer reinen Verneinung die Rede
ist, ohne weiteren Zusatz, wie sich die Sache anders
verhalte, wird die Aussage der bejahenden Zeugen stets
überwiegend seyn. Selbst die größere Zahl der verneinenden ¬
Zeugen gegen die bejahenden kann an und für
sich wenig in Betrachtung kommen und in so fern ist
es wahr, was die Alten sagten: Plus creditur duobus
testibus affirmantibus, quam mille negantibus. Sonst
aber wird es auf die jedesmaligen Umstände, auf die
Nähe des Beobachters, auf den Sinn, dessen Verrichtung =
hier in Ansprache genommen wird, auf dessen
Schärfe, auf Zeit und Ort ankommen, ob sie die Beobachtung =
begünstigen oder erschweren, und der Richter
wird danach ermessen, ob eine Täuschung der einen
oder andern glaublich und erklärlich sey. Auch kann
die überwiegende Zahl gegen die bejahenden den Verdacht ¬
stärker oder schwächer erwecken, nicht, daß die
bejahenden Zeugen getäuscht sind, sondern daß
sie wider besseres Wissen ein falsches Zeugniß abgelegt ¬
haben.
3.
Beweis durch Einen Zeugen.
Ein alter Satz, der sich späterhin aus den Lehrbüchern ¬
verloren hat und fast in Vergessenheit gerathen
ist, besteht darin, daß unter gewissen Umständen das
Zeugniß Eines Zeugen vollen Beweis macht. NamentM ¬