Volltext : Weibel, Joseph Leonz: ¬Die Correalobligationen im römischen Rechte

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praktische  Verschiedenheit  der  passiven  Correalität  von
bloss  solidarischen  Verbindlichkeiten  durch  l.  28  cod.
aufgehoben  sei“,  er  schägt  vor  künftig  die  beiden  Verhältnisse -
  als  „solidarische  Verbindlichkeiten“  zusammenzufassen, -
  wobei  man  der  Theorie  zu  Liebe  zwischen
ächten  und  unächten  solidarischen  Verbindlichkeiten  unterscheiden -
  möge  (S.  252  ff.),  während  wohl  richtiger  wäre
von  natürlicher  und  künstlerischer  Solidarität  zu  sprechen.
Zusatz.  Kuntze  hat  S.  180—187  den  Nachweis
zu  leisten  versucht,  dass  Litiscontestation  wie  solutio
gewirkt  habe.  Den  Nachweis  suchte  er  indirekt  dadurch
zu  erbringen,  dass  er  auf  die  novatorische  Kraft  der
Lit.-Cont.  hinwies.  Allein  die  Analogie  der  novatio  voluntaria -
  und  necessaria  ist  keine  durchgängige,  wie  Paulus -
  in  1.  39  dig.  nov.  46,  2  mit  den  Worten  sagt:  aliam
causam  esse  novationis  voluntaria,  aliam  iudicii  accepti
multa  exempla  ostendunt.  Und  dahin  gehört  denn  auch
der  Umstand,  dass  nach  der  Lit.-Cont.  eine  naturalis
obligatio  zurückbleibt,  was  Kuntze  nicht  läugnet.  Diese
Thatsache  hat  Kuntze  mit  seiner  Theorie  nicht  in  Einklang -
  zu  bringen  vermocht,  und  ich  möchte  darum  der
Lit.-Cont.  den  Solutionscharakter  bestreiten,  wenn  ich
auch  gerne  zugebe,  dass  die  Erklärung,  welche  Kuntze
der  1.  11  dig.  pign.  act.  13,  7:  Solutum  non  videtur,  si
lis  contestata  cum  debitore  sit  gibt,  mich  völlig  befriedigt.
M.  E.  hat  sich  Kuntze  diesmal  verleiten  lassen  etwas
civilistisch  zu  construiren,  was  dem  Verkehr  und  seinen
praktischen  Zielen  gar  zu  ferne  liegt;  denn  wenn  man
auch  sehr  wohl  unterscheidet  zwischen  der  ökonomischen
und  juristischen  Erfassung  eines  Verhältnisses,  so  wird
man  doch  Bedenken  tragen  müssen  einen  ursprünglich
jedenfalls  ökonomischen  Begriff  wie  den  der  Zahlung  aus
lauter  Neigung  gemeinsame  civilistische  Prinzipien  auf-
            
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