Inhaltsverzeichnis : Scherer, Martin Georg Viktor: ¬Das rheinische Recht und die Reichsgesetzgebung

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Konkursrechtlicher  Theil.
Bayern  steht  wohl  auf  demselben  Standpunkt;  denn  in
5  Nr.  7  A.G.  wird  der  ganze  C.  de  c.  aufgehoben.
Art.
Nicht  soweit  geht  Elsaß=Lothringen:  die  bürgerlichen  und
..  -.
politischen  Strafen  treten  nicht  nur  ein  im  Falle  der  Erof
nung  des  Konkursverfahrens,  sondern  auch  wenn  der  Eroffnungsantrag ¬
  Mangels  Masse  (§  99  K.O.)  abgewiesen  wird;
—  die  Strafen  treffen  nicht  blos,  wie  bisher,  die  Kaufleute
sondern  jeden,  welcher  in  die  Lage  kommt,  konkurs  erklärt  zu
werden:  —  die  Rehabilitation  wird  jedoch  erleichtert  und  hat
nicht  mehr  die  völlige  Befriedigung  der  Gläubiger  zur  Voraussetzung: ¬
  §  31  A.G.
            
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