Metadaten : ¬Der gemeine deutsche bürgerliche Prozeß in Vergleichung mit dem preußischen und französischen Civilverfahren und mit den neuesten Fortschritten der Prozeßgesetzgebung (1)

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der  baierische  und  hannöverische  Prozeß  hat  in  neuester
Zeit  viele  gesetzliche  Verbesserungen  erhalten,  von
welchen  unten  sogleich  die  Rede  seyn  wird.
zu  dem  Bedürfnisse  einer  umgestalteten  Prozeßgesetzgebung ¬
  in  den  deutschen  Staaten  gaben  in  den
letzten  Jahrzehnten  mehrere  Gründe  Veranlassung.
Durch  die  seit  der  französischen  Revolution  herrschend
gewordenen  neuen  Ideen,  durch  die  politische  Umwälzung ¬
  im  Ständerecht,  durch  neue  Organisationen
im  Verwaltungsfache  wurden  Forderungen  geltend
gemacht,  für  welche  der  alte  Prozeß  keine  Aushuͤlfe
darbot,  und  welche  daher  nöthigten,  entweder  durch
einzelne  Verordnungen  nachzuhelfen,  oder  lieber  die
Gesetzgebung  zu  reformiren.  Als  nun  1806  durch
Auflösung  des  deutschen  Reichs  der  Zusammenhang
mit  der  Reichsjustiz  wegfiel,  als  viele  reichsgesetzliche ¬
  Bestimmungen  ihre  Anwendung  verloren,  als
die  neue  Souverainität  in  jedem  Lande  ein  selbstständiges ¬
  Gesetzbuch  zu  fordern  schien,  wurde  der
Wunsch  der  Umarbeitung  der  älteren  Gesetzbücher  immer ¬
  lauter.  Durch  den  von  den  Rechtsgelehrten  zur
Nachahmung  empfohlenen  preußischen  Prozeß,  durch
den  später  immer  mehr  in  Deutschland  selbst  verbreiteten ¬
  französischen  Prozeßcoder  wurden  allmählig
neue  Ansichten  und  Einrichtungen  bekannt,  bei  welchen ¬
  es  begreiflich  wurde,  daß  man,  weil  das  Alte
nicht  genügte,  zu  dem  Neuen  seine  Zuflucht  nahm.
Wenige  deutsche  Staaten  sind  von  der  Organisatione
und  Gesetzgebungsthätigkeit  frei  geblieben.  In  einigen ¬
  setzte  man  die  fruͤher  schon  begonnenen  legislativen
.
tionsgerichts  zu  Parchim.  Herausgegeben  von  Nettelbladt.
1.  Bd.  Berlin  1821.  II.  Bd.  1824.  III.  Bd.  1830.
Eine  gute  Schrift  ist  die  von  Trötsche,  Materialien  zu
einem  Handbuche  des  Mecklenburg.  Civilprozesses.  Güstrow
1837.
            
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