Volltext : Weber, Adolph Dietrich: Systematische Entwickelung der Lehre von der natürlichen Verbindlichkeit und deren gerichtlichen Wirkung

Vorrede.
VI
Classe  Römischer  Grillen  verweisen,  und  fodann
leuatis  velis  darüber  hinweg  eilen  können.  —
Wenn  ich  aber  behaupte,  daß  einestheils  die  aͤchte
Theorie  der  Römischen  Juristen  vom  Ursprunge
der  Verbindlichkeit  hin  und  wieder  sehr  verkannt
und  gemißdeutet  worden,  anderntheils  aber  dem
heutigen  System  unserer  Wissenschaft  nicht  mehr
anpassend  sei:  so  darf  ich  wol  keinen  Widerspruch
befuͤrchten.  Hiedurch  bin  ich  bewogen,  der  Abhandlung ¬
  von  der  natürlichen  Verbindlichkeit  eine
vorläufige  Berichtigung  der  gewoͤhnlichen  Theorie
von  den  Entstehungsgründen  und  verschiedenen
Eintheilungen  der  Verbindlichkeiten  uͤberhaupt
vorangehen  zu  lassen.
Ob  ich  den  Endzweck  der  gegenwärtigen  Schrift
erreicht  habe?  mögen  die  Kenner  beurtheilen.
Bin  ich  einigen  Lesern  zu  umständlich  gewesen:
so  bitte  ich  zu  erwägen,  daß  es  hier  darauf  ankam, =
  ein  Lehrsystem,  welches  Jahrhunderte  hindurch =
  die  angesehensten  Vertheidiger  gefunden
hat,  und  noch  findet,  wankend  zu  machen.
Es  geht  in  der  gelehrten  Welt  in  diesem  Stücke
gerade  so,  als  in  der  moralischen.  Peccata,  schreibt
der
            
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