Volltext : ¬Das neue deutsche bürgerliche Recht in Sprüchen (4)

Auflage -
  bedinget  nicht,
Zeugt  keinen  Anspruch,  zeugt  nur  Pflicht.
Auflage  beschwert  und  zwingt.
Auflage  schiebt  nicht  auf
Auflagen  beschweren,
Doch  muß  man  sie  ehren.
Vor  der  Auflage  sind  Erbe  und  Legatar  gleich.
**
Abs.  j.  Erbvertrag  ist  auch  ein  Todgeschäft.
§  1941.
***)
Erbschaftsvertrag  ist  kein  Erbvertrag
Erbverzicht
Ist  Erbvertrag  nicht.*)
ist  auch  Erbvertrag.
Vermächtnisvertrag
Auch  im  Erbvertrage
Giebt  es  Erbauflage.
Erbvertrag  macht  Vertragserben.
Der  Erbvertrag  macht  auch  Vermächtnisnehmer.
Abs.  2.  Vertragserbe  braucht  nicht  den  Erbvertrag  zu
schließen.
Der  Erbvertrag  kann  Dritte  auch  bedenken.
**)  Über  den  letzten  Ausdruck  vgl.
*)  Vgl.  oben  II  S.  85  §  525.
***)  Oben  II
Graf  und  Dietherr  S.  209;  vgl.  auch  I  §  81  (84).
S.  20  §  312  Abs.  j.
*)  Planck  N.  1.
            
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