Full text: Wanggo, Cajetan: Grundbuchslehre oder Abhandlung von der Verfassung der Grundbücher und von der Ausführung der bey Grundbuchsämtern vorkommenden Geschäfte

Vorrede. 
Die unbeweglichen Güter, Selaven und 
Thiere konnten nur allein durch eine feyerli 
che Handlung von einem Bürger an den an 
deren in das Eigenthum übergehen, und es 
war nach der Meinung unserer Rechtsgelehrten 
bey dieser Handlung auch jedes Mahl eine öf 
fentliche Person zugegen. 
Waren nun diese Bücher in den ältesten 
Römerzeiten schon ehrwürdig, erkannte man 
schon damahls ihre Nothwendigkeit, so muß 
die Ueberzeugung von der Wichtigkeit dersel 
ben in unseren Tagen um so mehr Ehrfurcht 
gegen sie einflößen, wenn man erwäget, daß 
oft nur durch diese allein die Wohlstandes 
fortdauer so mancher Familien unterstützet wird, 
daß ihre Wirkung auf Handel und Verkehr 
beynahe unübersehbar ist. 
Der Wunsch muß bey jedermann lebhaft 
werden, daß die bey diesem Geschäfte vorkon 
menden ämtlichen Handlungen auf eine An 
ausgeführet werden, die der Wichtigkeit des
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer