Vorrede.
Die unbeweglichen Güter, Selaven und
Thiere konnten nur allein durch eine feyerli
che Handlung von einem Bürger an den an
deren in das Eigenthum übergehen, und es
war nach der Meinung unserer Rechtsgelehrten
bey dieser Handlung auch jedes Mahl eine öf
fentliche Person zugegen.
Waren nun diese Bücher in den ältesten
Römerzeiten schon ehrwürdig, erkannte man
schon damahls ihre Nothwendigkeit, so muß
die Ueberzeugung von der Wichtigkeit dersel
ben in unseren Tagen um so mehr Ehrfurcht
gegen sie einflößen, wenn man erwäget, daß
oft nur durch diese allein die Wohlstandes
fortdauer so mancher Familien unterstützet wird,
daß ihre Wirkung auf Handel und Verkehr
beynahe unübersehbar ist.
Der Wunsch muß bey jedermann lebhaft
werden, daß die bey diesem Geschäfte vorkon
menden ämtlichen Handlungen auf eine An
ausgeführet werden, die der Wichtigkeit des