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„Jn jedem Kreise oder Amte, und bey jedem
Gutsinhaber müssen ordentliche Fund= und Lager
bücher über die Besitzer der Grundstücke mit ihren
Antheilen geführet, und darin die vorgehenden Ver
änderungen genau bemerket werden.
Sonnenfels Grundsätze der
Finanz=Wissenschaft.