Objekt : Kähler, Karl: ¬Das Heimfallsrecht des Fiskus und anderer juristischer Personen nach lübischem Rechte und BGB

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Mindestmass  des  Einzubringenden  (z.  B.  vereinigte  van
Höveln  Test:  Mobilien,  Betten  u.  s.  w.  im  Werte  von
270  Mk.)
Im  übrigen  war  das  Erbrecht  der  Privat-Wohlthätigkeitsanstalten ¬
  nach  einem  Bescheid  der  CentralArmen-Deputation ¬
  vom  1.  April  1897  analog  dem  auf
der  Verordnung  vom  8.  Sept.  1345  beruhenden  Erbrecht
der  öffentlichen  Wohlthätigkeitsanstalten  zu  beurteilen.i
Denkschrift  S.  13.
            
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