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Das Rttg. (Mannlehn) war nach sächsischer Verfassung amtsässig,
ist aber jetzt unmittelbar der Realjurisdiction des Oberlandesgerichts ¬
unterworfen. — Bei dem Dorfe liegt eine Windmühle.
Zöbicker oder Zöwicker. — Fildf. von Möckerling, mit 1 Rtig. —
53 H. 141 E. — Kr. Querfurth. — 1) Dem Patr. Ger. das. stehet =
über 20 H. mit 95 E. und 2) dem Ld. Ger. Naumburg und
Ger. A. Mücheln über 13 H., incl. Kirche und Schule, mit 46 E.
und über die Flur Jurisdiction zu. Das Rttg. (Erbe und Allodium) =
steht in Ansehung der Realjurisdiction unmittelbar unter
dem Oberlandesgericht mit Ausnahme folgender Pertinenzien,
a) 2 freie Erbhufen, b) eine Wiese von 1/ Acker, c) eine Wiese am
Anger gelegen, d) 2 dergleichen, die sogenannten Weiseschen Wiesen, ¬
e) die sogenannten Tannenwiesen, f) noch eine Wiese,
g eine im Dorfe gelegene Scheune nebst Garten, h) das ehemalige
Hickethiersche Haus nebst Zubehör, jetzt in Garten verwandelt,
sämmtlich in Zöbigker Flur, ferner i) 2 halbe Ar. Erde, der vormals ¬
Eck'sche Gähren-Acker, beide auf dem Spittelsteingraben,
k) die vormals Seilerschen Acker im Bornfelde, in Müchelnscher
Flur, endlich, 1) das vormals Heßlersche Holz in Schleberoder Flur
und m) die vormals Kitzeschen 13 Acker Erde in Crumpaischer Flur,
welche insgesammt unter die Jurisdiction des Ld. Ger. zu
Naumburg gehören.
Zöbritz oder Zöberitz b. Halle. - Dorf mit 1 Rttg., halb nach
Peißen, halb nach Mötzlich egpf. — 22 H. 119 E. — Saal=Kr. —
Patr. Kr. Ger. zu Halle. Das Rttg. hat sein Realforum
bei dem Oberlandesgericht. — Das Dorf besitzt 426 Mg. Acker,
und 4 Mg. Gärten nebst 1 Teich.
Jöckeriz Dorf am Löberbach mit 1 Königl. Forsthause, nach Holzweissig =
5ps. — 4 H. 39 E. — Kr. Bitterfeld. — Ld. Ger. Wittenberg =
und Ger. A. Bitterfeld. — Der Ort, wozu 4½4 Hufe
gehören, besteht bloß aus einem Freiguthe nebst Mühle und Drescherhäusern =
und aus dem Forsthause.
Zöddenbach; — siehe Zeddenbach.
Jöllewitz; — siehe Zellewitz.
öllschen. — Fildf. von Teuditz, mit 1 Rttg. — 28 H. 139 E. —
Kr. Merseburg. — 1) Dem Patr. Ger. des Rttg. das. steht
nur über das Dienstpersonale und 1 H., nämlich die Schenke mit
7 E., Jurisdiction zu; 2) dem Patr. Ger. zu Lössen sind 13
H. mit 69 E. und 3) dem Ld. Ger. Halle und Ger. A. Lützen ¬
13 H. mit 63 E., ingleichen die bei dem Dorfe belegene Wassermühle =
unterworfen, das Rttg. (ein Mannlehn) ist in Ansehung ¬
der Realjurisdiction ausschließlich dem Oberlandesgericht ¬
unterworfen.
Jöllschen b. Österfeld; — siehe Zellschen.
Zörbig. — Stadt mit einer Mutterk. und 1 Rttg. — 406 H. 1155 E.