Inhaltsverzeichnis : Criminalistische Beyträge (Bd. 1, H. 3 (1824))

91
1.  Schlepp-,  Lotsen-,  Navigierungsdienste,  um  ein  in
Gefahr  oder  Not  befindliches  Schiff  in  Sicherheit  zu
ringen;
2.  Rettung  von  Ladung  oder  Personen,  die  zu  einem
solchen  Schiff  gehören,  durch  Landung  oder  Übernahme -
  auf  ein  anderes  Schiff;
Flottmachen  eines  gestrandeten  Schiffes;
4.  Heben  eines  gesunkenen  Schiffes  oder  einer  gesunkenen
Ladung;
5.  In  Sicherheit  Bringen  eines  von  der  Besatzung  verlassenen -
  Schiffes  oder  Wracks;
6.  Holen  und  Herbeiführen  von  Hülfskräften  für  ein  in
Gefahr  oder  Not  befindliches  Schiff;
7.  Rettung  von  Personen,  die  sich  aus  einem  Schiff  in
die  Boote  geflüchtet  haben  und  so,  noch  in  Gefahr
befindlich,  auf  See  angetroffen  werden;
8.  Schutz  oder  Rettung  von  Schiff,  Ladung  und  Menschenleben -
  aus  der  Gewalt  von  Piraten;
9.  Abgabe  von  Öffizieren  oder  Seeleuten  an  ein  Schiff,
dessen  Besatzung  durch  Krankheit  oder  sonstige
Unglücksfälle  so  vermindert  ist,  dass  daraus  eine
Gefahr  für  dasselbe  entsteht;
10.  Abgabe  erforderlicher  Schiffsgerätschaften  (tackle  or
gear);
11.  Löschen  von  Feuer  an  Bord  eines  Schiffes;
12.  Rettung  von  Menschen  oder  Eigentum  von  einem
brennenden  Schiffe;
13.  Entfernung  eines  Schiffes  oder  einer  Ladung  von
einem  Platze,  wo  ihnen  Gefahr  droht,  in  Brand  zu
geraten  ;
14.  Aufenthalt  bei  einem  in  Gefahr  oder  Not  befindlichen
Schiff;
15.  Befreiung  eines  Schiffes  aus  Eismassen;
16.  Entfernung  eines  Schiffes  aus  einer  Gefahr,  die  durch
den  Zusammenstoss  mit  einem  Wrack  oder  anderen
Schiffen  entstehen  kann;
17.  Rettung  eines  geraubten  oder  gekaperten  Schiffes  durch
Loskauf  von  dem  Feinde  und  Überführung  des
Schiffes  nach  den  heimischen  Gewässern,  um  es  den
Eigentümern  zurückzugeben;
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer