Metadaten : Funke, Gottlob Leberecht: Beiträge zur Erörterung practischer Rechtsmaterien, mit Berücksichtigung des sächsischen Rechts

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um  so  weniger  denkbar  seyn  würde,  je  klarer  es  ausgedrückt ¬
  ist,  daß  eine  Verschiedenheit  der  Ansicht  vom
Pomponius  angegeben  werden  sollte,  die  übrigens  aber
auch  um  so  weniger  auffallen  kann,  als  er  ja  an  der
erstern  Stelle  ebenfalls  schon  zweifelte  (dubitabat).
Es  läßt  sich  aber  auch  nicht  einmal  annehmen,
daß  unter  cuniculus  in  Ursi  Julii  pergens  ein
in  das  fremde  Grundstück  hineinführender
Canal  zu  verstehen  sey,  da  der  Sinn  der  Worte  an
sich  nichts  mehr  besagt,  als  daß  derfelbe  nach  dem
fremden  Grundstück  zugerichtet  gewesen  sey,
und  um  so  weniger  Grund  vorhanden  ist,
von
dieser  Bedeutung  abzuweichen,  als,  wie  gedacht,  dann
ein  Widerspruch  zwischen  dem  6ten  und  7ten  Paragraph ¬
  unsers  Fragments  statt  finden  würde,  und
als  nicht  zu  vermuthen  ist,  daß  in  diesem  Falle  die
Frage  als  zweifelhaft  betrachtet  worden  seyn  würde  2*)
21)  Zwar  scheint  diesem  entgegenzustehen,  daß  die  angeführte, ¬
  der  gegenwärtigen  Stelle  gewissermaßen
correspondirende,  l.  3.  §.  6.  D.  de  rivis,  nach  welcher
das  interdictum  de  rivis  utile  wegen  eines  cuniculus,
per  quem  vapor  trahitur,  zustehen  soll,  nothwendig
auf  einen  in  des  Nachbars  Grundstück  befindlichen
cuniculus  vaporarius  zu  beziehen  ist,  weil  das  Interdict =
  das  Verweigern  der  Wiederherstellung  des  rivus
oder  cuniculus  auf  fremden  Grund  und  Boden ¬
  voraussetzt.  Allein  es  läßt  sich  hieraus  um  so
weniger  ein  Schluß  auf  unsere  Stelle  ziehen,  als  diesem
die  angeführten  Thatsachen  entgegenstehen,  und  als,
eben  weil  das  Ableiten  des  Rauchs  aufs  fremde
Grundstück  ganz  unwahrscheinlich  ist,  diese  Stelle
vielmehr  von  einem  dem  Bade  die  Wärme  zuführenden ¬
  cuniculus  zu  verstehen  ist.
            
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