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um so weniger denkbar seyn würde, je klarer es ausgedrückt ¬
ist, daß eine Verschiedenheit der Ansicht vom
Pomponius angegeben werden sollte, die übrigens aber
auch um so weniger auffallen kann, als er ja an der
erstern Stelle ebenfalls schon zweifelte (dubitabat).
Es läßt sich aber auch nicht einmal annehmen,
daß unter cuniculus in Ursi Julii pergens ein
in das fremde Grundstück hineinführender
Canal zu verstehen sey, da der Sinn der Worte an
sich nichts mehr besagt, als daß derfelbe nach dem
fremden Grundstück zugerichtet gewesen sey,
und um so weniger Grund vorhanden ist,
von
dieser Bedeutung abzuweichen, als, wie gedacht, dann
ein Widerspruch zwischen dem 6ten und 7ten Paragraph ¬
unsers Fragments statt finden würde, und
als nicht zu vermuthen ist, daß in diesem Falle die
Frage als zweifelhaft betrachtet worden seyn würde 2*)
21) Zwar scheint diesem entgegenzustehen, daß die angeführte, ¬
der gegenwärtigen Stelle gewissermaßen
correspondirende, l. 3. §. 6. D. de rivis, nach welcher
das interdictum de rivis utile wegen eines cuniculus,
per quem vapor trahitur, zustehen soll, nothwendig
auf einen in des Nachbars Grundstück befindlichen
cuniculus vaporarius zu beziehen ist, weil das Interdict =
das Verweigern der Wiederherstellung des rivus
oder cuniculus auf fremden Grund und Boden ¬
voraussetzt. Allein es läßt sich hieraus um so
weniger ein Schluß auf unsere Stelle ziehen, als diesem
die angeführten Thatsachen entgegenstehen, und als,
eben weil das Ableiten des Rauchs aufs fremde
Grundstück ganz unwahrscheinlich ist, diese Stelle
vielmehr von einem dem Bade die Wärme zuführenden ¬
cuniculus zu verstehen ist.