Inhaltsverzeichnis : Zachariä von Lingenthal, Karl Salomo: ¬Die Wissenschaft der Gesetzgebung

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schiedenen  Nationen  davon  gemacht  worden  ist,
so  sehr  vor  der  Gesetzgebung  aller  andern  Völker
aus,  mit  dem  Inhalte  der  römischen  Gesetze
stimmen  selbst  die  Resultate  der  neuesten  philosophischen =
  Untersuchungen  in  dem  Grade  überein,
daß  die  Geschichte  der  Wissenschaft  bey  diesem
Volke  eine  ganz  vorzügliche  Ausbeute,  selbst  in
wissenschaftlicher  Rücksicht,  verspricht.  Besonders =
  das  Civilrecht  der  Römer  verdient  dieses
Lob;  auf  dieses  werden  sich  daher  die  folgenden
Bemerkungen  ganz  allein  beschränken.  —  Allein,
so  auffallend  auch  diese  Bemerkung  scheinen  kann,
so  haben  doch  die  Römer  für  die  Wissenschaft
der  Civilgesetzgebung  unmittelbar  nur  sehr  wenig
gethan,  mit  andern  Worten,  das  Civilrecht
ist  zwar  von  den  Römischen  Juristen  mit  einer
Sorgfalt  und  mit  einem  Erfolge  bearbeitet  worden, =
  daß  in  ihren  Werken  ein  Schatz  von  Resultaten =
  für  den  Gesetzgeber  liegt;  allein  man  findet
nicht,  daß  von  ihnen  die  Gesetzgebungswissen-
            
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