Volltext : Zachariä von Lingenthal, Karl Salomo: ¬Die Wissenschaft der Gesetzgebung

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dieser  Wissenschaft  z.  B.  die  Staatswirthschaft
und  die  Polizey,  entweder  gar  nicht,  oder  doch
nur  beyläufig  berührten,  daß  sie  die  Staatswissenschaft =
  nicht  als  eine  für  sich  bestehende
Wissenschaft,  sondern  als  einen  Theil  der  praktischen =
  Philosophie  überhaupt  bearbeiteten.  Die
wichtigsten  unter  den  Werken,  die  sie  über  politische ¬
  Gegenstände  schrieben,  sind  diejenigen,  die
von  der  Politik  überhaupt,    s)
und  die,  welche  von  den  vollkommensten  Gesetzen,
also  unmittelbar  von  der  Gesetzgebungswissenschaft =
  (    )  handeln.  Der  Jnhalt
und  das  gegenseitige  Verhältniß  der  Werke  von
der  einen  und  von  der  andern  Gattung  mußte
natürlich,  nach  der  Verschiedenheit  der  Verfasser, ¬
  von  sehr  verschiedener  Art  seyn.  Plato,
dessen  politische  Grundsätze  mit  dem  Geiste  der
Lykurgischen  Gesetzgebung  auf  das  auffallendste
verwandt  sind,  (denn,  so  wie  Lykurg  von  dem
Principe  ausgieng,  die  Spartaner  für  den  Staat
            
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