Großherzogthum Hessen.
I Großherzogthum Hessen.
Länderbestand der Landgrafen von Hessen=Darmstadt
unmittelbar vor den durch den Reichs deputationsHauptschluß ¬
von 1803 herbeigeführten TerritorialVeraͤnderungen. =
§. 1.
Die Darstellung des Ursprungs des Länderbestands vom
tzigen Großherzogthum Hessen wird passend mit Ausmittelung ¬
der, im Jahre 1802, und zwar unmittelbar vor dem Eintritt ¬
der, durch den Reichsdeputations-Hauptschluß vom 25ten
Februar 1803 sanctionirten Territorial=Veränderungen, eristirenden ¬
Besitzungen des damaligen Regentenhauses begonnen.
Aus der Hessischen Geschichte ist bekannt, daß Heinrich,
das Kind, geborner Prinz von Brabant, der Urbeber des
Fürstlichen Hauses Hessen sey. Im Jahr 1247 erbte er Hessen,
und wurde 1292 Landgraf und Reichsfürst.
Nach seinem Tode entstanden mehrere Linien, die sich unter
Philipp dem Großmüthigen (+ 1567) wieder vereinigten.
Seine 4 Sohne stifteten 4 neue Linien, die von Kassel, Darmstadt, -
Marburg und Rheinfels. Die beiden letzten starben
gleich mit ihren Stiftern aus. Es blieb also die ältere Casselsche ¬
(wovon weiter unten die Rede seyn wird) und die
jüngere Darmstädtische Hauptlinie.
§. 2.
Sie beginnt mit Georg I. f 1582 (jüngstem Sohne Philipy
des Großmuthigen) und theilte sich weiter ab:
1) in die eigentliche Hessen=Darmstädter Linie;
2) die Hessen=Homburgische Nebenlinie, gestiftet
von Friedrich. (+ 1638.)
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