Inhaltsverzeichnis : Entwickelung der Territorial- und Verfassungs-Verhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins, vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit (300)

Großherzogthum  Hessen.
I  Großherzogthum  Hessen.
Länderbestand  der  Landgrafen  von  Hessen=Darmstadt
unmittelbar  vor  den  durch  den  Reichs  deputationsHauptschluß ¬
  von  1803  herbeigeführten  TerritorialVeraͤnderungen. =

§.  1.
Die  Darstellung  des  Ursprungs  des  Länderbestands  vom
tzigen  Großherzogthum  Hessen  wird  passend  mit  Ausmittelung ¬
  der,  im  Jahre  1802,  und  zwar  unmittelbar  vor  dem  Eintritt ¬
  der,  durch  den  Reichsdeputations-Hauptschluß  vom  25ten
Februar  1803  sanctionirten  Territorial=Veränderungen,  eristirenden ¬
  Besitzungen  des  damaligen  Regentenhauses  begonnen.
Aus  der  Hessischen  Geschichte  ist  bekannt,  daß  Heinrich,
das  Kind,  geborner  Prinz  von  Brabant,  der  Urbeber  des
Fürstlichen  Hauses  Hessen  sey.  Im  Jahr  1247  erbte  er  Hessen,
und  wurde  1292  Landgraf  und  Reichsfürst.
Nach  seinem  Tode  entstanden  mehrere  Linien,  die  sich  unter
Philipp  dem  Großmüthigen  (+  1567)  wieder  vereinigten.
Seine  4  Sohne  stifteten  4  neue  Linien,  die  von  Kassel,  Darmstadt, -
  Marburg  und  Rheinfels.  Die  beiden  letzten  starben
gleich  mit  ihren  Stiftern  aus.  Es  blieb  also  die  ältere  Casselsche ¬
  (wovon  weiter  unten  die  Rede  seyn  wird)  und  die
jüngere  Darmstädtische  Hauptlinie.
§.  2.
Sie  beginnt  mit  Georg  I.  f  1582  (jüngstem  Sohne  Philipy
des  Großmuthigen)  und  theilte  sich  weiter  ab:
1)  in  die  eigentliche  Hessen=Darmstädter  Linie;
2)  die  Hessen=Homburgische  Nebenlinie,  gestiftet
von  Friedrich.  (+  1638.)
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