§ 9 Herstellung und Ersatz im modernen Recht
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beachtenswerther (auch in den Gebieten des preuß. A. L.-R. und
des österr. Gesetzbuchs nachgewiesener) Zug neuerer Entwicklung.
Zu unangefochtener Geltung ist er
soweit wir sehen, noch
nicht gelangt. Und am wenigsten kann davon die Rede sein,
ihn als durchgreifenden Charakterzug, sei es in das Justinianische
Recht, sei es in den usus modernus Pandectarum zu verlegen.
Jenes nicht, weil die Pandekten zu deutlich für die Richtung
des aquilischen Anspruchs auf Geldleistung sprechen, als daß
man 1. 2 C. 3, 35 in einer ihnen widersprechenden Weise
auslegen dürfte, sofern noch eine andere Auslegung zu Gebote
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stehr ). Dieses nicht, weil die Hauptvertreter des s. g.
usus modernus Pandectarum ganz offensichtlich die aquilische
Klage auf Geldleistung und nur auf sie beziehen. Das
lehrt ein Blick in die Schriften von Lauterbachss), von
S. Strya
84) und von Leysers). Am beredtesten spricht
die Schrift von Chr. Thomasius, larva legis Aquiliae
detracta actioni de damno dato receptae in foro Germanorum.
Diese Schrift geht bewußt auf Loslösung der in Deutschland ¬
geltenden Schadensklage von der aquilischen Klage
aus. Aber unter allen von Thomasius zwischen beiden aufgestellten ¬
Unterschieden erscheint der hier in Rede stehende (der
Gegensatz zwischen Naturalersatz und Geldersatz) so wenig, daß
vielmehr sein Gegentheil: Uebereinstimmung beider
Klagen in ihrer Richtung auf Geldersatz hervorspringt.
Thomasius läßt seine Schadenklage, die Klage des praktisch
82) Mit A. Pernice und seinen bis in die Glossatorenzeit
zurückgehenden Vorgängern beziehe ich die von Naturalherstellung sprechenden ¬
Worte auf das interd. quod vi aut clam (s. A. Pernice Sachbeschädigung ¬
S. 246).
83) Collegium theoretico-practicum zu D 9, 2 §§ 23, 24.
84) Zu seiner Zeit stritt man noch über die Fortgeltung der besonderen ¬
Aestimationsgrundsätze der lex Aquilia und über die passive
Vererblichkeit oder Unvererblichkeit der Klage; s. usus modernus Pand.
zu D 9, 2, §§ 3 und 6.
85) Meditationes ad Pand. Sp. CXII § 3. Auch hier klingt
sogar noch der Pönalcharakter der aquilischen Klage nach.