fullscreen : Staatswissenschaftliche und juristische Litteratur ([Jg. 1,] Bd. 4 (1794))

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Erste  Abtheilung.  Von  den  Pfarrern  und  in  17  Kapiteln -
  von  dem  Amt,  den  Studien,  den  Kirchenbüchern,  der
Registratur,  den  Besoldungen,  Besoldungsgütern  und  Gebäuden, -
  Vorrechten  und  Freyheiten,  dem  Verhältniß  gegen
die  Specialsuperintendenten,  gegen  die  weltliche  Obrigkeit,
gegen  den  Staat,  von  dem  Privatleben,  der  Kleidung,  der
Oekonomie,  von  den  Reisen  und  Zusammenkünften,  den  Beförderungen -
  oder  Versetzungen,  von  der  Niederlegung  des
Amts  und  dem  Absterben,  endlich  von  den  Wittwen  und  Waisen -
  der  Pfarrer.
Zweyte  Abtheilung.  Von  den  Helfern.
Dritte  Abtheilung.  Von  den  Vikarien.  Endlich  ein
Anhang  von  den  Meßnern.
Noch  sind  ein  Band  von  den  geistlichen  Obern  und  ein
Band  von  den  Schulanstalten  zu  erwarten,  und  dann  hat
Würtemberg  durch  den  fleißigen  Herrn  Verf.  ein  Werk,  das
in  diesem  Fache  zwar  sich  nur  an  die  Gesetze  hält,  also  keine
Nachrichten  außer  denselben  mittheilt,  in  jener  Rücksicht  aber
vollständig  und  sowohl  für  den  Geschäftsmann  höchstbrauchbar,
als  auch  für  den  Philosophen  und  Statistiker  von  manchem
Nutzen  ist.  Aus  dreyzehn  Gesetzbüchern  und  größern  Verordnungen -
  und  mehr  als  hundert  Specialbefehlen  hat  der  Verf.
seine  Paragraphen  in  einer  guten  Ordnung  zusammengetragen,
und  zwar  gehen  diese  Gesetze  von  1567  bis  1792.
Wenn  die  Geistlichen  bald  vom  Bothengehen  freygesprochen, -
  bald  vom  Thungladen  abgemahnt  werden  müssen:  so
wundert  man  sich  über  manche  ihnen  eingeräumte  Freyheiten,
findet  auch  hier  manche  Spuren  des  Kampfs  der  weltlichen
mit  der  geistlichen  Macht,  findet,  daß  diese  schwerlich  in  einem -
  protestantischen  Lande  so  groß  seyn  werde,  als  in  Würtemberg. -
  Die  Conduitentabellen  über  die  ganze  Geistlichkeit
sind  sehr  streng  und  genau  eingeführt  und  der  Obere  hat  hier
ein  weites  Feld  für  seine  Rechtschaffenheit  oder  Leidenschaften
und  sogar  ein  Pfarrer  muß  den  andern  beobachten.
Ein
Glück  für  Würtemberg,  daß  die  Geistlichkeit  als  verheirathet, -
  an  Familienverhältnisse  gekettet  ist,  sonst  hätte  dieser -
  Stand  bey  einer  solchen,  dem  Jesuiteninstitut  so  ähnlichen
Ein=T -
  2
—
Vorlage:
Max-Planck-Institut  für
p
europäische  Rechtsgeschichte
DFG
C
            
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