Volltext : Zum Entwurf eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuches ([2])

Laband:  Zum  zweiten  Buch  d.  Entwurfes  eines  bürgerl.  G.=B.'s  51
Zu  erwähnen  ist  übrigens,  daß  nach  den  Vorschriften  des
Entwurfs  das  Rücktrittsrecht  auch  für  den  Berechtigten  zum
Fallstrick  werden  kann;  thatsächlich  allerdings  auch  wieder  nur
zum  Schaden  des  Verkäufers.  Wenn  der  Verkäufer  nämlich
das  Rücktrittsrecht  sich  vorbehalten  hat  und  dem  Käufer  den
Rücktritt  erklärt,  so  ist  er  an  diese  Erklärung  gebunden  und
muß  den  Kaufpreis  mit  Zinsen  zurückgeben,  auch  wenn  der
Käufer  ihn  mit  der  Enthüllung  überrascht,  daß  der  verkaufte
Gegenstand  untergegangen  oder  entwerthet  ist!
§  432.
Dieser  Paragraph  setzt  die  Frist,  innerhalb  deren  der  Rücktritt ¬
  erklärt  werden  muß,  auf  vier  Wochen  fest,  falls  nicht  die
Parteien  eine  Frist  vereinbart  haben.  Daß  diese  Frist  auf  die
Fälle  des  gesetzlichen  Rücktrittsrechts  keine  Anwendung  findet,  es
hier  vielmehr  an  jeder  Präclusivfrist  fehlt,  ist  bereits  oben
S.  23  hervorgehoben  worden.
Die  Frist  beginnt,  wenn  das  Rücktrittsrecht  von  einer  Bedingung ¬
  nicht  abhängig  ist,  mit  der  Schließung  des  Vertrages
wenn  es  von  einer  Bedingung  abhängig  ist  —  sollte  man
meinen:  mit  dem  Zeitpunkt  der  erfüllten  Bedingung.  Der
Entwurf  aber  sagt:  „mit  dem  Zeitpunkte,  in  welchem  nach
Erfüllung  der  Bedingung  der  Berechtigte  von  dem  anderen
Theile  zur  Erklärung  aufgefordert  ist.
Also  z.  B..  Es  kauft  Jemand  auf  einer  landwirthschaft
lichen  Ausstellung  eine  Maschine  und  behält  sich  das  Recht  des
Rücktritts  für  den  Fall  vor,  daß  er  in  der  mit  der  Ausstellung
verbundenen  Verloosung  eine  solche  Maschine  gewinnen  sollte.
Dieser  Fall  tritt  in  der  That  ein  —  was  der  Verkäufer  natürlich ¬
  gar  nicht  erfährt  —,  der  Käufer  sieht  sich  aber  zunächst  nicht
veranlaßt,  sein  Rücktrittsrecht  geltend  zu  machen,  vielleicht  weil
er  die  gewonnene  Maschine  günstig  verkaufen  kann,  und  der
Verkäufer  hat  gar  keine  Veranlassung  vom  Käufer  eine  Erklärung ¬
  zu  verlangen,  ob  er  vielleicht  vom  Vertrage  zurücktreten
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