Volltext : Ueber die Ermittlung des Sachverhaltes im französischen Civilprozesse (Bd. 2)

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einzuklagen,  zu  dem  Advokaten  Klaus,  welcher  aber  den  glücklichen
Gedanken  hatte,  ehe  er  eine  Klage  aufsetzte,  an  den  Bauern  Hans
vorerst  einen  Mahnbrief  zu  schreiben,  für  den  er  sich  von  dem  Pfleger ¬
  Kunz  36  kr.  bezahlen  ließ.  Der  Bauer  Hans  zahlte  auf  diesen
Schritt  hin  wohl  seine  Schuld  zu  7  fl.,  weigerte  sich  aber  beharrlich, ¬
  die  36  kr.  für  den  Mahnbrief,  welche  noch  überdies  von  ihm
als  dem  veranlassenden  Theile  ersetzt  verlangt  wurden,  zuzulegen,
ohne  Zweifel  aus  dem  Grunde,  weil  er  die  herbeigezogene  Dazwischenkunft ¬
  eines  Advokaten  in  einer  so  geringfügigen  Sache  für
einen  unverzeihlichen  Luxus  seines  Gegners  hielt,  für  welchen  er
nicht  mit  drei  Zwölfern  zu  büßen  habe.  Der  Pfleger  Kunz,  welcher
doch  jene  zwölf  Groschen  als  Lohn  seiner  Gefälligkeit  nicht  noch
obendrein  verlieren  wollte,  ging  daher  nochmals  zu  seinem  Anwalte
Klaus,  der  nunmehr  auch  eine  umständliche  schriftliche  Klage  auf
Ersatz  jener  36  kr.  gegen  den  Bauern  Hans  einreichte.  Das  Landgericht ¬
  erließ  auf  dieselbe  das  erbetene  M.  C.  C.,  der  Beklagte
Haus,  welcher  nun  seinerseits  auch  den  Advokaten  Jobst  beizog,
begegnete  aber  demselben  mit  der  Exceptio  sub-  et  obreptitie,  so
wurde  die  Sache  schriftlich  bis  zur  Duplik  verhandelt,  auf  Beweis
erkannt,  dieser  auch  geführt,  und  am  Ende  Hans  in  Haupt-  und
Nebensache  verurtheilt,  wogegen  er  noch  appellirte,  aber  wegen
fehlender  Summe  in  II.  Instanz  zurückgewiesen,  sogar  den  obersten
Gerichtshof  anrief.  Im  Laufe  zweier  Jahre  war  diese  Sache  soweit ¬
  fortgesponnen  worden,  daß  die  Kosten  beider  Theile  sich  zuletzt ¬
  auf  109  fl.  45  kr.  beliefen,  und  der  oberste  Gerichtshof  also
wirklich  mit  der  Frage,  ob  die  Sache  zur  II.  Instanz  erwachsen  gewesen, ¬
  befaßt  werden  konnte.
(Omnia  jam  fient,  fieri  quae  posse  negabam.)
—
Doch  wenn  wir  nicht  sehr  irren,  so  hören
wir  schon  seit  einiger ¬
  Zeit  den  alten  Freund  Martial  diesen  „Anhängen"  seine  unerbittlichen
  Worte  zurufen:
Ohe  jam  satis  est,  ohe  libelle.
Jam  lector  queriturque  deficitque;
Jam  librarius  hoc  et  ipse  dicit.
Ohe
Lib.  IV.  Epigr.  ult.
R
            
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