Inhaltsverzeichnis : Caflisch, Johann Bartholome: Kommentar zur bündnerischen Zivilprozeßordnung vom 1. Juni 1871 (einschließlich des Befehlverfahrens)

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Ueber  Injurien  unter  Ehegatten.
schwerde  des  verletzten  Theils  erfolgen  soll,  wobei  ganz
unerörtert  bleibt,  welchen  Einfluß  dies  auf  die  Fortdauer
der  Ehe  haben  solle.
Um  nun  von  dieser  mehr  geschichtlichen  Darstellung
zu  einer  praktischen  überzugehen,  wollen  wir  die  Bestimmungen -
  des  Preußischen  Rechts  etwas  näher  prüfen,  da
diese  mehrfache  Auslegung  erfahren  haben,  so  daß  es  bestritten -
  ist,  ob  nach  denselben  eine  Injurienklage  zwischen
Eheleuten  Statt  finde  ).
An  zwei  verschiedenen  Orten  sind  die  gesetzlichen  Aussprüche -
  zu  finden,  die  der  Entscheidung  der  Frage  zu
Grunde  gelegt  werden  müssen.  Beide  gehen  von  einem
Princip,  der  Auffassung  der  Ehe,  aus.  Es  ist  nämlich  in
der  Lehre  der  Ehe  und  beziehungsweise  der  Veranlassungen
zur  Trennung  derselben  und  dann  in  der  Lehre  der  Jnjurien -
  der  Gegenstand,  wenigstens  theilweise,  berührt.
Im  Allg.  L.  R.  Th.  II.  Tit.  20.  werden  zuerst
§.  649  fg.  mehrere  Fälle  angegeben,  wo  ein  Verfahren
von  Amts  wegen  nicht  Statt  findet,  theils  nach
der  Art  der  Injurien,  theils  mit  Rücksicht  auf  Stand  und
Verhältniß  der  Personen.  Nun  heißt  es
§.  652.  „Auch  bedarf  es  des  richterlichen  Amtes  nicht,
wenn  dergleichen  geringe  Real=Injurien
zwischen  Eheleuten,  Eltern  und  Kindern,  Lehrern
und  Schülern,  Dienstherrschaften  und  Gesinde  vorgefallen -
  sind.
41)  In  der  Schrift:  „Ueber  Injurien,  Hausrecht,
Nothwehr  und  Duelle  nach  Preußischem  Rechte,
nebst  fünf  Vorlesungen  über  diese  Gegenstände  in  geschichtlicher
und  gemeinrechtlicher  Hinsicht.  Berlin  1827"  wird  jedoch  dieser
Streitfrage  nicht  gedacht,  der  Gegenstand  selbst  nicht  berührt.
Eben  so  wenig  bei  C.  L.  Müller:  Die  Lehre  von  Injurien
nach  den  Vorschriften  der  Preuß.  Gesetze  systematisch  zusammengestellt. -
  Leipzig  (ohne  Angabe  des  Jahres),  wo  S.  26.  hievon
die  Rede  seyn  müßte.
Voege
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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