Vorwort.
Die folgende Darstellung des Wechselrechts soll vornemlich
dem Praktiker, dem Juristen wie dem Kaufmann ein zuverlässiges
Handbuch bieten, verständlich für jeden Gebildeten, mit Hinweg
lassung aller dem praktischen Zweck fremden Ausführungen.
Die Grundsätze des Wechselrechts haben sich unmittelbar aus
Bedürfniss und Anschauung des Handelsverkehrs entwickelt; ihr
Verständniss erfordert deshalb in den einleitenden Abschnitten das
nähere Eingehen auf die geschäftliche Seite des Wechsels. Denn
nur ein vollständiges Erfassen jener Prinzipien und ihres organischen -
Zusammenhanges gewährt für jeden einzelnen Fall des vielgestaltigen ¬
Wechselgeschäfts die unzweifelhafte Sicherheit seiner
Behandlung.
Der Wechselverkehr ist ein internationaler; seine Handhabung
erfordert die Kenntniss auch der ausländischen Gesetzgebung, welche
in der neuesten Zeit vielfach im Anschluss an die Deutsche Wechselordnung ¬
höchst wichtige Kodifikationen geschaffen hat. Diese
neueren und neuesten Gesetze*), mit Einschluss des Entwurfs einer
Wechselordnung für das Russische Reich sind daher überall ein
gehend berücksichtigt. Die wichtigen Rechtssätze in den Entscheidungen ¬
des Reichsgerichts und des vormaligen Reichsoberhandels
gerichts werden in den Anmerkungen allegirt.
*) Sie allgemein zugänglich gemacht zu haben, ist das hohe Verdienst
von Dr. Oskar Borchardt (s. unten S. 29).