Volltext : Wächter, Oscar von: ¬Das Wechselrecht des Deutschen Reichs mit eingehender Berücksichtigung der neuen Gesetzgebungen von Österreich-Ungarn, Belgien, Dänemark, Schweden und Norwegen, Italien, der Schweiz, England und Rußland

Vorwort.
Die  folgende  Darstellung  des  Wechselrechts  soll  vornemlich
dem  Praktiker,  dem  Juristen  wie  dem  Kaufmann  ein  zuverlässiges
Handbuch  bieten,  verständlich  für  jeden  Gebildeten,  mit  Hinweg
lassung  aller  dem  praktischen  Zweck  fremden  Ausführungen.
Die  Grundsätze  des  Wechselrechts  haben  sich  unmittelbar  aus
Bedürfniss  und  Anschauung  des  Handelsverkehrs  entwickelt;  ihr
Verständniss  erfordert  deshalb  in  den  einleitenden  Abschnitten  das
nähere  Eingehen  auf  die  geschäftliche  Seite  des  Wechsels.  Denn
nur  ein  vollständiges  Erfassen  jener  Prinzipien  und  ihres  organischen -
  Zusammenhanges  gewährt  für  jeden  einzelnen  Fall  des  vielgestaltigen ¬
  Wechselgeschäfts  die  unzweifelhafte  Sicherheit  seiner
Behandlung.
Der  Wechselverkehr  ist  ein  internationaler;  seine  Handhabung
erfordert  die  Kenntniss  auch  der  ausländischen  Gesetzgebung,  welche
in  der  neuesten  Zeit  vielfach  im  Anschluss  an  die  Deutsche  Wechselordnung ¬
  höchst  wichtige  Kodifikationen  geschaffen  hat.  Diese
neueren  und  neuesten  Gesetze*),  mit  Einschluss  des  Entwurfs  einer
Wechselordnung  für  das  Russische  Reich  sind  daher  überall  ein
gehend  berücksichtigt.  Die  wichtigen  Rechtssätze  in  den  Entscheidungen ¬
  des  Reichsgerichts  und  des  vormaligen  Reichsoberhandels
gerichts  werden  in  den  Anmerkungen  allegirt.
*)  Sie  allgemein  zugänglich  gemacht  zu  haben,  ist  das  hohe  Verdienst
von  Dr.  Oskar  Borchardt  (s.  unten  S.  29).
            
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