Objekt : Ihring, Friedrich Heinrich Wilhelm: Meine Erfahrungen oder etwas Ausführliches über die Beschaffenheit, Behandlung, Zweck und Nutzen der Wechsel

Korrespondenten.  Fonds.
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erlaubt,  und  der  Auswärtige,  wenn  er  es  auch  erführe,  würde  dagegen  nichts
einzuwenden  haben,  sobald  er  nur  mit  guter  Waare  und  zu  billigen,  der  Zeit
gängigen  Preisen,  bedient  worden  ist.
Korrespondenten.
§  68.
Korrespondent  nennt  der  Kaufmann  ein  jedes  auswärtiges  HandlungsBriefe =
  Geschäfte  macht.  Man
haus,  mit  dem  er  Briefe  wechselt  und  durch
giebt  diesen  Namen  auch  denjenigen  Handlungsbedienten,  die  hauptsächlich  die
Briefe  zu  schreiben  haben,  um  sie  von  anderen  Komptoirbedienten,  die  weniger =
  wichtige  Beschäftigungen  haben,  zu  unterscheiden.
Fonds.
§  69.
Fonds,  unter  diesem  französischen  Worte  versteht  man  das  Vermögen
eines  Kaufmanns  sowohl  in  baarem  Gelde  als  Waaren;  man  bedient  sich  desselben =
  auch  in  anderen  Fällen.  Z.  B.  wenn  ein  Kaufmann  einem  Auswärtigen
den  Auftrag  giebt,  für  seine  Rechnung  auf  einen  dritten  eine  gewisse  Summe
durch  Wechsel  einzuziehen,  so  fügt  er  wohl  noch  im  Briefe  bey:  „er  könne  ver„sichert =
  seyn,  daß  die  Tratte  werde  angenommen  werden,  weil  die  Fonds  dazu
„beym  Acceptanten  bereit  lägen,  oder  sich  bereits  in  dessen  Haͤnden  befanden.
Oder  wenn  für  Rechnung  eines  dritten  eine  Ziehung  auf  jemand  geschehen  ist,
und  dieser  nicht  acceptiren  will,  so  weist  er  die  Tratte  zurück,  indem  er  etwa
dabey  meldet:  „er  habe  von  demjenigen,  für  dessen  Rechnung  die  Ziehung  geschehen =
  sey,  keine  Fonds  in  Händen,  drum  könne  er  nicht  acceptiren.
Jnteressen.
            
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