Volltext : Wachler, Ludwig: ¬Die Preußische Vormundschafts-Ordnung vom 5. Juli 1875

Vorwort  zur  ersten  Auflage.
Als  langjähriger  Vormundschaftsrichter  und  verwaltender  Vormund ¬
  verfolgte  ich  mit  großem  Interesse  das  Entstehen  der  neuen  Vormundschafts=Ordnung, ¬
  reichte  auch  im  Jahre  1871  einige  Bemerkungen
zu  dem  1.  Entwurf  dem  Justiz=Ministerium  ein,  und  entschloß  mich
demnächst,  dieselbe  nebst  den  ergänzenden  Gesetzen  zu  kommentiren.
Mit  Liebe  und  Fleiß  ist  das  bisherige  Recht,  die  wissenschaftlichen
Ergebnisse  und  namentlich  die  Materialien  einschließlich  der  Kritiken
r  früheren  Entwürfe  von  mir  zu  Rathe  gezogen  und  benutzt  worden.
Die  ausgezeichneten  Motive  des  Gesetzes,  welche  —  wenn  ich  recht
unterrichtet  bin  —  ursprünglich  (1870)  von  dem  jetzigen  MinisterialDirektor ¬
  Dr.  Förster  und  in  den  späteren  Entwürfen  von  den
Geheimen  Ober=Justizräthen  Kurlbaum  II.  und  Dr.  Stölzel  herrühren, ¬
  habe  ich  für  die  Einleitung  und  auch  sonst  an  den  geeigneten
Stellen  wörtlich  angeführt,  da  auf  diese  Weise  der  Jurist  am  wenigsten
in  seiner  Selbstthätigkeit  beschränkt  wird  und  ich  mir  etwas  Besseres  an
die  Stelle  zu  setzen  nicht  getraute.  Ueberhaupt  ist  meines  Erachtens
selten  an  einem  Gesetz  mit  solchem  Eifer,  wie  an  der  neuen  Vormundschafts=Ordnung ¬
  gearbeitet  worden.  Die  Ausarbeitung  des  in  Inhalt
und  Form  vollendeten  Entwurfs,  die  Begutachtungen  der  Gerichte
und  Privatpersonen,  die  Umarbeitung  desselben  in  Plenarsitzungen
des  Justiz=Ministeriums  in  2  Lesungen,  der  Bericht  der  Kommission
des  Herrenhauses,  die  Berathung  im  Herrenhause,  die  En-bloc-Annahme ¬
  der  Kommissionsarbeiten  im  Abgeordnetenhause  bezüglich  der
            
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