Volltext : Voigt, Johann Friedrich: Zum See- und Versicherungsrecht

Inhalt.
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Einleitung
1.  Die  durchgehenden  Connossemente.
Veranlassungsgründe  des  Aufkommens  derselben  (der
through-bills  of  lading)  S.  7.  Gewöhnlicher  Inhalt  derselben, ¬
  an  zwei  mitgetheilten  Formularen  gezeigt  und  erläutert ¬
  S.  8.  Rechtsstellung  der  verschiedenen  für  die
Connossements-Erfüllung  in  Thätigkeit  tretenden  Transportführer ¬
  S.  10.  Ob  der  Connossements=Aussteller  für  die
später  eintretenden  Transportführer  zu  haften  habe?  S.  14.
Verhalten  der  letzteren,  wenn  ihnen  die  zu  befördernden
Güter  unvollständig  oder  beschädigt  geliefert  werden  S.  17.
Beurtheilung  der  Zweckmäßigkeit  der  durchgehenden  Connossemente. ¬
  Mißlichkeit  der  Lage  der  Connossements-Inhaber ¬
  S.  18.
2.  Neue  Connossements=Clauseln,  von  Rhedern  eingeführt,  um
die  ihnen  durch  ihr  Landesrecht,  den  Verladern  und  deren
Rechtsnachfolgern  gegenüber,  aufgelegte  Verantwortlichkeit  zu
*  .
beschränken
Veranlassungsgründe  des  Aufkommens  der  vorgedachten
Connossemente  S.  22.  Umfang  der  Verantwortlichkeit  der
Rheder  für  Verlust  oder  Beschädigung  der  verladenen  Güter
nach  deutschem,  englischem,  französischem  und  nordamerikanischem ¬
  Recht  S.  23.  Haftbarkeit  des  Schiffers  S.  24.
Begriff  „höherer  Gewalt"  S.  25.  Bisher  üblich  gewesene
Connossementsform  in  Betreff  der  Haftung  für  Verlust  u.  s.  w.
S.  26.  Inhalt  der  neuen  Connossements=Befreiungsclauseln.
S.  28.  Rechtsstellung  des  Inhabers  eines  solchen  Connossements ¬
  zu  dem  Rheder.  Wie  weit  dieser  durch  die  Clausel
entlastet  werde?  S.  31.  Der  Schiffer  als  geschäftlicher  Vertreter
des  Rheders  S.  32.  Ob  der  Connossements-Inhaber  im
Verhältniß  zu  dem  Schiffer  oder  anderen  Personen  der
Schiffsbesatzung  durch  die  neue  Clausel  in  seinen  Rechten
beschränkt  werde?  S.  35.  Gefährdungen  der  Verlader  durch
die  neuen  Clauseln  S.  37.  Ob  der  Benutzung  der  neuen
Clausel  gesetzliche  Bestimmungen  entgegenstehen?  Deutsches,

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