Volltext : Vogt, Emil: ¬Die Rechte der Eigenthümer von Quellen gegenüber von Staat und Privaten

Inhaltsverzeichniss.
Sachverhalt
1.  Die  Quellen  sind  Bestandtheile  des  Grundeigenthums  nach
a)  römischem  Recht.
*
b)  germanischem  Recht
c)  französischem  Recht,  wie  nach  ..
bernischem  Recht  ..
2.  Die  Wasserwelle  eines  schiff-  oder  flössbaren  Gewässers
ist  nicht  Gegenstand  privater  Berechtigungen  nach:
.  .
a)  römischem  Recht..
b)  französischem  Recht  ..
c)  bernischem  Recht  ..
3.  Die  freie  Verfügung  über  die  Quellen  von  Soyhières  und
Liesberg  durch  deren  Eigenthümer  ist  unbeschränkt:
*
a)  gegenüber  dem  Staate
gegenüber  Radwerkbesitzer  und  Wässerungsberechtigten ¬
  an  der  Birs
namentlich  ist  von  Seite  dieser  letztem  ein  Verjährungserwerb -
  auf  den  fortwährenden  Bezug  dieser  Quellen  in
dem  Birsflusse  unmöglich  gewesen  ..
*
Résumé.
*  *  *  *  *  *  *
.  .  *
Anhang

Seite
18
23
30
33
37
41
46
48
53
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67
            
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