Volltext : Vogt, Emil: ¬Die Rechte der Eigenthümer von Quellen gegenüber von Staat und Privaten

Rechtliches  Gutachten.
Herr  Niklaus  Kaiser,  Nationalrath  in  Grellingen,
hat  in  Folge  mehrerer  Kaufverträge  im  Laufe  des  Jahres
1871  das  Eigenthumsrecht  an  einigen  Immobilien  im
Birsthale  erworben.  So  namentlich:
1)  Durch  Kaufvertrag  vom  1.  April  1871,  einregistrirt
am  5.  gl.  M.,  von  dem  Müller  Fidel  Bréchet  und  seiner
Ehefrau  Luise,  geb.  Périnat,  deren  Mühlenbesitzung
in  Soyhières  (Saugeren),  enthaltend:  Wohnhaus,  Getreidemühle, -
  Scheuer,  Umschwung  u.  s.  w.;  zu  dem
Kaufsobjekt  gehören  auch  die  Wasserwerke,  Canal
und  Wasserfall,  sowie  das  Wasser  selbst,  welches  in
dem  Kaufsakte  so  beschrieben  ist:
„ce  canal  ou  conduit  d’eau  est  alimenté  par  les
„sources  existant  dans  la  combe  conduisant  à  la  mé„tairie ¬
  dite:  la  Réselle,  et  sur  cette  ferme  même,  par
„la  source  appelée:  la  Doux,  jaillissant  à  proximité
„et  au-dessus  du  village  de  Soyhières,  et  par  toutes
„les  eaux  y  arrivant  ensuite  de  la  conformation  du
„terrain.
Drittmannsrechte  auf  diese  Quellen  sind  in  dem  frag
lichen  Vertrage  vorbehalten.
            
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