Volltext : Völderndorff und Waradein, Otto von: ¬Das Reichsgesetz betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften vom 18. Juli 1884

Berichtigungen.
Seite  51  Zeile  15  von  oben  ist  nach  „gezeichneten"  einzuschalten:  und  zugetheilten. ¬

138  Zeile  16  von  oben  soll  es  heißen:  Art.  249b  Ziff.  3.
„  217  in  Nr.  II  dritter  Absatz  ist  in  Zeile  6  von  unten  statt  „3%"  zu  lesen:
10%  und  in  Zeile  4  von  unten  statt  „1000  Mk."  zu  lesen  100  Mk.
304  Zeile  3  von  oben  statt  „Normal"  lies:  Nominal.
353  Zeile  23  von  oben  soll  das  Zitat  heißen:  Art.  224  ff.
„  719  in  Art.  242  Ziff.  2  statt:  „der  Mehrheit"  lies:  dieser  Mehrheit.
—
BIEL.  CEATL  EV.  CLLI.
N.  1268-1  62
            
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