— 221
66) Simulation.
Wie bereits bemerkt, sind sich bei der Simulation beide
Parteien der Divergenz von Wille und Erklärung bewusst und
daher kann von einem Anspruch auf das negative Vertrags
interesse seitens der einen oder andern Partei nicht die Rede
sein. Da nun unsere Klage bloss auf das Verhältnis zwischen
beiden Kontrahenten sich bezieht, so könnten wir füglich die
Simulation von unserer Abhandlung ausscheiden.*) Allein es
kann eben die nämliche Handlungsweise die Bedeutung einer
Vertragserklärung auch gegenüber dritten Personen haben und
zwar unabhängig von einander; 2) und so tritt die Frage an uns
heran: Ist die Erklärung auch Dritten, in die Sache nicht Eingeweihten ¬
gegenüber als nichtig zu betrachten?
Man könnte sagen: Die Erklärung darf nicht aus dem
Zusammenhang gerissen werden; sie ist so zu beurteilen, wie sie
dem entsprechenden Erklärungsempfänger gegenüber formiert
wird. Der Erklärende weiss, dass die bei der Simulation nicht
Beteiligten nicht den seiner direkten Gegenpartei verständlichen
Sinn in seine Rede hineinlegen, weil ihnen die besondern Nebenabreden, ¬
überhaupt die Gesamtheit der Verhältnisse, unter welchen ¬
die Erklärung erfolgte, nicht bekannt war; allein richtiger
müssen wir doch unterscheiden: Es kann dies alles dem Geiste
des Erklärenden klar vor Augen liegen; ja er kann sogar eine
dahin gehende Absicht haben, Dritte, ebenfalls rechtlich in Mitleidenschaft ¬
Gezogene zu täuschen. Dann liegt allerdings diesen
Dritten gegenüber eine Mentalreservation vor. Aber es ist dies
es genügt zum Wesen der Simulation, dass
nicht notwendig
*) So auch Ihering, S. 74 und Mommsen, Haftung, S. 100. 2) Die von
Kohler (Jahrb. d. Dogm. XVI, O. 114) erwähnten Fälle, wo das Rechtsgeschäft
eine einheitliche, in sich abgeschlossene Wirkung hat, die nur mehrere Rechtsverhältnisse ¬
ergreift, wie z. B. bei einseitigen Rechtsgeschäften etc. fallen nicht in den
Kreis unserer Betrachtung, womit jedoch nicht gesagt sein soll, dass die von Kohler
hieher gezogenen Inhaberpapiere wirklich dieser Kategorie angehören.