thumbs : Vollständige Anzeigen und unpartheiische Beurtheilung der neuesten juristischen Literatur (Th. 4. 1784 (1787))

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allein  statt  der  vorigen  gebraucht,  sondern  noch  mit
besserer  Wirkung  statt  jener  angewendet  werden;  hiebei -
  werden  noch  verschiedene  Grundsätze  in  Rücksicht
des  Prozeßganges  angeführt,  und  sodann  noch  die  Frage -
  aufgeworfen:  ob  die  Gefangenen  die  Urphed  schwören -
  müßten,  welche  dahin  beantwortet  wird,  daß  solches -
  zwar  in  der  Klage  ex  constitutione  pignoratitia.
nicht  aber  bei  der  Mandatsklage  geschehen  müsse;  worauf -
  endlich  die  Anwendung  auf  den  oben  angeführten
Fall  gemacht  wird.  —  Die  Schreibart  ist  deutlich  und
die  Ausführung  zeigt,  daß  der  Hr.  Verf.  seine  Zeit  zu
Wetzlar  nützlich  verwendet,  und  sich  nicht  gemeine
Kenntnisse  des  Reichsprozesses  erworben  habe.
..
28.
Einleitung  in  das  gemeine  und  baierische  Wechselrecht. -
  Von  Franz  Xav.  Moshammer,
B.  R.  D.  kurpfalzbaierischen  wirklichen  Hofrathe, -
  und  öffentlichen  ordentlichen  Lehrer  der
Rechte  und  Kammeralwissenschaften  auf  der
hohen  Schule  zu  Jngolstadt.  Regensburg,
bei  Montags  Erben.  1784.  262.  S.  in  8.
Die  Absicht  des  durch  verschiedene  Schriften  rühmlich -
  bekannten  Hrn.  Verf.  ist  eines  Theils,  seinen
jungen  akademischen  Freunden  ein  Handbuch  in  die  Hände -
  zu  liefern,  das  ihnen  zugleich  die  allgemeinen  und
baierischen  Wechselgrundsätze  in  Verbindung  darstellt;
andern  Theils  Veranlassung  zu  geben,  daß  eine  neue
verbesserte  Wechselordnung  für  Baiern  verfertigt  werde, -

D  4
oe
Max-Planck-Institut  für
Nissenschaftiche  stadtbibliothek
D
europäische  Rechtsgeschichte
            
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