Volltext : Vesque von Püttlingen, Johann: Handbuch des in Österreich-Ungarn geltenden internationalen Privatrechtes

VORWORT.
Als  der  Verfasser  des  vorliegenden  Werkes  sein  „Handbuch
des  in  Oesterreich  geltenden  internationalen  Privatrechtes“  der  Oeffent
lichkeit  übergab,  datirte  er  das  bezügliche  Vorwort  vom  December
1859.  Dieses  Datum  allein  besagt,  dass  jenes  Buch  seinem  Zwecke
nicht  mehr  entsprechen  kann.  Die  Königreiche  und  Länder,  welche
der  österreichisch-ungarischen  Monarchie  angehören,  haben  seither
theils  staatsrechtliche,  theils  völkerrechtliche  Aenderungen  erfahren,
welche  neue  Normen  in  der  Gesetzgebung  beider  Reichshalften  für
alle  Zweige  der  Justiz  und  Administration  zur  Folge  hatten.  Auch
das  internationale  Privatrecht  konnte  dabei  nicht  unberührt  bleiben;
es  musste  mehrfachen  Modificationen  unterzogen  werden,  nicht  um
wegen  Wegfalles  der  Beziehungen  zu  jenen  Staaten,  die  zu  efistiren
aufgehört  haben  oder  in  andere  Verhältnisse  getreten  sind,  sondern
auch  wegen  Durchführung  neuer  Principien,  deren  Annahme  die
Fortschritte  des  europäischen  Völkerrechtes  erheischen.  Diese  im
österreichisch  -  ungarischen  Reiche  entstandenen  Neuerungen  duriten
daher  weder  von  der  Wissenschaft,  noch  von  der  Praxis  ignorirt  werden; ¬
  namentlich  war  deren  Kenntniss  nothwendig  geworden  für  den
Richter,  den  Verwaltungsbeamten,  den  Parteienvertreter,  wie  nicht
minder  für  den  Diplomaten  und  den  Consul.
Das  gegenwärtige  Handbuch  enthält  nun  die  Vorschriften,
nach  welchen  dermal  in  der  österreichischen  Reichshälfte  und  in  den
Ländern  der  ungarischen  Krone,  auf  Grund  der  daselbst  bestehenden
Gesetze  und  Gewohnheiten,  Verordnungen  und  Staatsverträge,  die
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer