Metadaten : Practische Erörterung aus allen Theilen der Rechtsgelehrsamkeit (2)

—
II.  Erörterung.
Von  der  Gerichts=Verfassung  im  Lande  Hadeln.
I.
Obgleich  das  Land  Hadeln,  schon  seit  der  im  Jahre  1212
eingetretenen  Erbschaftstheilung  der  beyden  Soͤhne  Herzogs
Bernhard  zu  Sachsen,  ein  Eigenthum  der  Sachsen=Lauenburgischen =
  Landesherren  geworden  ist  q):  so  ward  doch  dieses
Land  nie  eigentlich  zu  dem  Herzogthume  Lauenburg  oder  dem
sogenannten  Fürstenthume  Niedersachsen  gerechnet,  sondern
immer  als  ein  von  diesem  Herzogthume  ganz  abgesondertes  Stück
be4) =
  Von  der  Geschichte  des  Landes  Hadeln,  siehe:
D.  W.  B.  Hadeleriologia  historica,  oder  historischer  Bericht  vom
Lande  Hadeln.  Hamburg  1722.  4to.
Pfeffinger  Braunschw.=Lüneb.  Histor.  Th.  2.  S.  900  u.  f.
Fried.  Phil.  Struben  Vindic.  juris  Brunsuic.  et  Luneb.  in
Ducat.  Saxo-Lauenburg.  Göttingae  1754.  von  Spreckelsen ¬
  Entwurf  der  im  Lande  Hadeln  bestehenden  Gerichts=Verfassung, ¬
  in  den  Annalen  der  Br.  Lüneb.  Churlande.
Jahrgang  5.  St.  1.  S.  223.

48
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer