Volltext : Kritische Zeitschrift für Rechtswissenschaft und Gesetzgebung des Auslandes (Bd. 4 (1832))

4o8 Kurze Anzeigen neuer juristischer Schriften des Auslandes.
Lebens auf den Universitäten wirkte auch auf Polen (8. 59).
Am wichtigsten Wurde als Legislator Wladislas Lohieteh (ge-
krönt »3iy), er sprach den Grundsatz aus: dafs es nur ein
Königreich Polen gebe und suchte die Gesetze zu sammeln
und zu ordnen. Erst unter seinem Sohne Kasimir gelang es,
eine vollständige Sammlung zu bewirken, die auf dem Reichs-
tage Von Wislisca i347 zu Stande kam. Es spricht sich
darin manche Eigentümlichkeit des alten Nationalrechts aus;
überall aber sind die Spuren der Civilisation sichtbar; das
Privateigenthum ist anerkannt und Niemand ist bei Verfü-
gungen über Eigenthum an den Consens seiner Kinder ge-
bunden. Wenn keine Söhne da waren, erbten die Töchter;
das System der Kompositionen galt bei Verbrechen; nur
gegen Störer der öffentlichen Sicherheit, gegen Brandstifter,
gegen Mörder, traten strenge (oft grausame) Todesstrafen
ein. —- Der Adel fing bald, nachdem dies Statut gegeben
war, an sich mächtiger zu erheben und das i43o dem Adel
ertheilte PrirHegiutn zeigt diese steigende Macht.

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