6.1.
Suarez Denkmal
I.
Denkmahl an S u a r e z.
. ; Vorbemerk u tt g.
' Wenn gleich Suarez in Preußens Gesetzbüchern und
in der allgemeinen Verehrung ein bleibendes und hoch-
ehrenvolles Andenken hat; so war ihm doch bisjctzt
noch kein äußeres Denkmahl errichtet *).
Der Zustizminister v. Kircheisen hat gleich nach
dem Antritt seines Ministeriums des unvergeßlichen
Suarez Andenken durch ein Denkmahl geehrt, dabei
aber auch den Wunsch gehegt, dasselbe nicht allein zu
besitzen, sondern allen Justizbeamten der Monarchie, den
Gfnuß eines Denkmahls an Suarez zu gewahren.
Se. Exccllenz hat daher den Jahrbüchern die, mit dem
gegenwärtigen Hefte derselben ausgegebene, in Kupfer
gestochne, gelungene Abbildung jenes Denkmahls verehrt.
Der Redaction sind zugleich nachstehende Eriniierungs»
Worte von hochverehrter Hand mitgetheilt.
^ ^ K. '
Preußens National-Ehre, macht es uns zur Pflicht,
von Zeit zu Zeit, bas Andenken an einen Mann
ehrenvoll zurückzurufen, dessen tiefer Gelehrsamkeit,
*) ist nicht einmal ein Kupferstich dieses wahrhaft ver-
dienten Mannes vorhanden. Die Redaetiön der Jahrbücher wird es