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und
Herrn Carl August Müller, Churf. Nöschen
Amtsverwalter,
als Pachtern am andern Theile,
über das den erstern gemeinschaftlich zugehörige Ritterguth
N. N. sammt Zubehörungen nachfolgender Pachtvertrag verabredet =
und würklich geschlossen worden ist:
Es verpachten naͤmlich Eingangsbenannte sammtliche Geschwister ¬
von Grünthal, namentlich Herr Johann Adolph von
Grünthal, Herr Carl Friedrich von Grünthal, Frau Friederike
Wilhelmine von Fichtenberg, gebohrne von Grünthal, und
Fräulein Caroline Louise von Grünthal, und zwar resp. mit
ausdrücklicher Einwilligung ihrer Herren ehelichen und Geschlechtsvormünder, =
die sämmtlichen Wirthschaftsnutzungen
von dem ihnen gemeinschaftlich zugehörigen, im Bezirke des
Amtes N. gelegenen schriftsässigen Ritterguthe N. N. sammt
dem dazu gehörigen rc.
2c.
2c.
Zu dessen allen mehrerer Beglaubigung haben Eingangsermeldete =
Herren und Frauen Theilhaber, resp. zugleich mit
ihrem Herrn Ehegemahl, und ihren allgemeinen Herren Geschlechtsvormündern =
vorstehenden Pachtbrief in zweyen gleichlautenden =
Mustern verfassen lassen, und solche nach erfolgter
Vergleichung, und genauer Durchlesung derselben eigenhändig
unterschrieben und besiegelt, auch zuletzt gegen einander ausgewechselt. =
Geschehen zu N. am —
(O. d. S.)
Johann Adolph von Grünthal, als Verpachter. | |
(O. d. S.)
Carl Friedrich von Grünthal, als Verpachter.
(O. d. S.)
Friederike Wilhelmine von Fichtenberg, gebohrne
von Grünthal, als Verpachterin.
(O. d. S.)
Ernst Friedrich von Fichtenberg, als der letztern
Ehegemahl.
(O. d.