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sicherem Verschluß innere gestemmte Nachtladen, welche in das Geläuftäfer ¬
versenkt werden und offen in die Fensterfläche passen.
Allgemeine und Akkordbedingungen.
§ 1.
Der Unternehmer ist verpflichtet, sich den Anordnungen der Bauaussicht ¬
zu unterziehen und nach den vorliegenden Mustern und Zeichnungen ¬
oder, wenn es verlangt wird, nach selbstangefertigten Proben
seine Arbeiten nur mit auserwählt gutem Material herzustellen und an
Ort und Stelle anzupassen.
§ 2.
Der Uebernehmer ist ebenfalls angehalten, die Maße auf dem
Baulokale selbst zu nehmen, indem ein Versehen in dieser Hinsicht ihm
allein zur Last fällt.
Der Zeichnung und dem Muster nicht entsprechende, mit einem
Wort kontraktwidrige Arbeiten, werden nicht geduldet, sondern müssen
ungesäumt umgeändert oder durch annehmbare ersetzt werden, widrigenfalls ¬
der Bauaufsicht das Recht zusteht, das nicht vorschriftsgemäß
Ausgeführte auf Kosten des Unternehmers durch einen andern Meister
kontraktgemäß ausführen zu lassen.
§ 3.
Für die Güte der gelieferten Materialien, so wie für allen Schawelcher ¬
durch fehlerhaft ausgeführte Arbeiten entstehen könnte,
den
hat der Unternehmer auf die Dauer von drei Jahren zu garantiren
und zu diesem Ende annehmbare Bürgschaft zu leisten.
§ 4.
Der Unternehmer hat sogleich nach Abschluß dieses Vertrages die
Schreinerarbeiten zu beginnen und dieselben unausgesetzt zu betreiben,
.. .. die Fußso ¬
daß für das Administrationsgebäude mit dem
boden gelegt, das Getäfer angeschlagen, die Schlußladen angepaßt
werden können, und daher bis Ende Juli alle in diesem Vertrage enthaltenen ¬
Arbeiten vollendet werden.
Im Fall längerer Verzögerung wäre die Direktion der öffentlichen ¬
Arbeiten berechtigt, für jede Woche Verzögerung obiger Termine
fl. . . abzuziehen, nöthigenfalls auch auf Kosten des Unternehmers
die rückständigen Arbeiten anderweitig anschaffen zu lassen.
5.
Die Bezahlung vorbeschriebener Arbeiten geschieht auf Grundlage
der beigefügten Tabelle der Einheitspreise, wobei aber angenommen