Metadaten : Benz, Rudolf: ¬Der Rechtsfreund für den Kanton Zürich oder Anleitung die Rechtsgeschäfte in gehöriger Weise selbst besorgen zu können

130
sicherem  Verschluß  innere  gestemmte  Nachtladen,  welche  in  das  Geläuftäfer ¬
  versenkt  werden  und  offen  in  die  Fensterfläche  passen.
Allgemeine  und  Akkordbedingungen.
§  1.
Der  Unternehmer  ist  verpflichtet,  sich  den  Anordnungen  der  Bauaussicht ¬
  zu  unterziehen  und  nach  den  vorliegenden  Mustern  und  Zeichnungen ¬
  oder,  wenn  es  verlangt  wird,  nach  selbstangefertigten  Proben
seine  Arbeiten  nur  mit  auserwählt  gutem  Material  herzustellen  und  an
Ort  und  Stelle  anzupassen.
§  2.
Der  Uebernehmer  ist  ebenfalls  angehalten,  die  Maße  auf  dem
Baulokale  selbst  zu  nehmen,  indem  ein  Versehen  in  dieser  Hinsicht  ihm
allein  zur  Last  fällt.
Der  Zeichnung  und  dem  Muster  nicht  entsprechende,  mit  einem
Wort  kontraktwidrige  Arbeiten,  werden  nicht  geduldet,  sondern  müssen
ungesäumt  umgeändert  oder  durch  annehmbare  ersetzt  werden,  widrigenfalls ¬
  der  Bauaufsicht  das  Recht  zusteht,  das  nicht  vorschriftsgemäß
Ausgeführte  auf  Kosten  des  Unternehmers  durch  einen  andern  Meister
kontraktgemäß  ausführen  zu  lassen.
§  3.
Für  die  Güte  der  gelieferten  Materialien,  so  wie  für  allen  Schawelcher ¬
  durch  fehlerhaft  ausgeführte  Arbeiten  entstehen  könnte,
den
hat  der  Unternehmer  auf  die  Dauer  von  drei  Jahren  zu  garantiren
und  zu  diesem  Ende  annehmbare  Bürgschaft  zu  leisten.
§  4.
Der  Unternehmer  hat  sogleich  nach  Abschluß  dieses  Vertrages  die
Schreinerarbeiten  zu  beginnen  und  dieselben  unausgesetzt  zu  betreiben,
..  ..  die  Fußso ¬
  daß  für  das  Administrationsgebäude  mit  dem
boden  gelegt,  das  Getäfer  angeschlagen,  die  Schlußladen  angepaßt
werden  können,  und  daher  bis  Ende  Juli  alle  in  diesem  Vertrage  enthaltenen ¬
  Arbeiten  vollendet  werden.
Im  Fall  längerer  Verzögerung  wäre  die  Direktion  der  öffentlichen ¬
  Arbeiten  berechtigt,  für  jede  Woche  Verzögerung  obiger  Termine
fl.  .  .  abzuziehen,  nöthigenfalls  auch  auf  Kosten  des  Unternehmers
die  rückständigen  Arbeiten  anderweitig  anschaffen  zu  lassen.
5.
Die  Bezahlung  vorbeschriebener  Arbeiten  geschieht  auf  Grundlage
der  beigefügten  Tabelle  der  Einheitspreise,  wobei  aber  angenommen
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer