Metadaten : Commentar über den Code Napoleon (1)

Einleitung.
größten  Köpfe  Frankreichs  alter  und  neuer  Zeit  2)  beschäftigt  haben,  und
die  theils  unmittelbar,  theils  mittelbar  in  das  neue  Gesetzbuch  übergegangen =
  sind.
1)  Falsch  ist  es  daher,  wenn  elnige  ihn  als  reine  Geburt  der  Speculation,  andere,
als  reines  Resultat  des  Pragmatismus  ansehen  wollen,  da  doch  beyde  in  ihm
verrinigt  sind.  H.  Allg.  Litt.  Z.  1805.  Nr.  61.  S.  482.
2)  Sowohl  Montesquieu  und  Pothier,  als  Mirabeau  und  Lanjuinais  haben  AnSo =
  finden  wir  z.  B.  den  art.  295  aus  MONTESQUIEU  Esprit.
theil  daran.
des  Lois.  XVI.  15.  genommen  u.  a.  m.
§.  2.
Nothwendigkeit  des  Studiums  des  Franz.  Rechts.
Aber  um  so  nothwendiger  wird  für  uns  die  Kenntniß  des  Code  Napoleon, =
  als  er  anfängt  das  gemeine  Recht  in  Teutschland  und  in  andern
Nichtteutschen  Staaten  zu  werden;  als  sogar  seine  Vorschriften  in  fremden =
  unabhängigen  Staaten  nicht  unberücksichtigt  geblieben  sind.  Denn
auch  Kayser  Alexander  von  Rußland  hat  eine  Commission  ernannt,  welche
den  Russischen  Gesetzen  die  einzelnen  Lehren  des  Code  Napoleon  anpassen =
  soll,  und  wirklich  finden  wir  schon  Grundsätze  desselben  in  einer
Ukase  über  die  Erbrechte  der  Adoptivkinder  *)
1)  Vom  9.  Jan.  1804.  S.  Moniteur.  An  XII.  Nr.  143.  —  Gleiche  finden  sich
in  der  Kirchenordnung  für  die  Protestanten  im  Russischen  Reiche;
entworfen  und  mit  Genehmigung  der  Kayserl.  Gesetzcommission  herausgegeben =
  von  Geo.  Friedr  Sahlfeldt.  Mitau  1808.  8.  —  worin  es  unter  andern
heißt:  —  "Die  Ehesachen  kommen  —  an  die  weltlichen  Gerichte.  Gütliche
Sühne,  und  Trennungen  von  Tisch  und  Bette  fallen  ganz  weg.  Sobald  ein
Paar  darüber  einig  ist,  wird  die  Ehe  ohne  weiteres  aufgehoben,  denn  sie  ist  kein
Sacrament,  und  nur  als  bürgerlicher  Contract  güttig.
§.  3.
Verbreitung  des  Code.  1)  Grund  derselben.
Weit  zahlreicher  aber  sind  die  Staaten,  in  denen  er  wirklich  als
Civilgesetzbuch  eingeführt  ist,  und  sogar  größtentheils  die  vaterländischen
Rechte  verdrängt  hat.  Diese  Verbreitung  desselben  war  eine  unmittelbare
Folge  des  durch  den  Kayser  Napoleon  aufgestellten  neuen  politischen  Systems, =
  kraft  dessen  ein  Hauptstaat  gebildet  wird,  dem  die  übrigen  als  verbündete =
  anhängen,  und  das  daher  nicht  unpassend  Föderativ=  oder  Gravitations= =

            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer