Objekt : ¬Der Stadt- und Landadvokat nach den neuesten gesetzlichen Vorschriften

Darlehensvertrag.
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vierteljähriger  Aufkündigung  rückzuzahlen  ist.  Da  ich  dasselbe  in  änderer
Art  verwenden  will,  so  künde  ich  solches  vierteljährig  auf,  mit  der  Bitte,  den
Herrn  Franz  Korner  hievon  zu  verständen.  Gerharts  am  10.  Mai  1855.
K.  K.  Bezirksgericht  in  N.
Benedict  Watzel,  Bürger  in  N.
kündet  dem  Herrn  Franz  Korner,  Besitzer  der  Wirthschaft
N.  24  in  N.  das  bei  letzterem  grundbücherlich  haftende  Capital
mit  1000  fl.  vierteljährig  auf  und  bittet  um  dessen  Verstäudigung. ¬

Formular  einer  Aufkündung  des  Schuldners.
Löbliches  k.  k.  Bezirksgericht!
Da  ich  jenes  Darlehen,  welches  im  Betrage  von  400  fl.  C.  M.  aus  der
Obligation  dto.  24.  Juni  1855  auf  meinem  Hause  Nr.  17  in  N.  für  Herrn  Alois
Berger  grundbücherlich  haftet,  zurückzuzahlen  entschlossen  bin,  so  künde  ich  dasselbe ¬
  meinem  Herrn  Gläubiger  vierteljährig  auf  und  bitte,  letztern  hievon  zu
verständigen.  Rohr  am  17.  Mai  1855.
kündet  dem  Herrn  Alois  Berger,  Bürger  in  Waitz,  das  ihm
aus  der  Obligation  vom  24.  Juni  1855  schuldige  Capital  von
400  fl.  C.  M.  vierteljährig  auf  und  bittet  um  dessen  Verständigung. ¬

Formular  einer  Aufkündung,  wenn  mehrere  Forderungen  eines
Gläubigers  bestehen.
Löbliches  k.  k.  Bezirksgericht!
Ich  habe  auf  dem  Hause  Nr.  24  im  Markte  N.  folgende  mir  eigenthümliche
Capitalien  intabulirt  und  zwar
a)  aus  der  Verschreibung  dto.  12.  März  1849  500  fl.
b)  aus  jener  dto.  8.  Juni  1850  1000  fl.  und
c)  aus  jener  vom  4.  Mai  1852  300  fl.,
welche  nach  vorausgegangener  vierteljähriger  Aufkündung  rückgezahlt  werden
sollen.  Da  ich  nun  des  Capitals  mit  1000  fl.  zu  einer  andern  Verwendung  bedarf, ¬
  so  künde  ich  dasselbe  dem  Besitzer  des  Hauses  Nr.  24  in  N.,  Herrn  Mathias
Weller,  vierteljährig  auf  und  bitte  auch  um  dessen  Verständigung.  N.  am  .  ..
Ohne  Stämpel.
Außergerichtliche  Aufkündung.
An  Herrn  Nathau  Weiß.
Das  Capital  mit  300  fl.,  welches  Sie  mir  aus  der  Obligation  dto.  2.
September  1850  aufrecht  schuldig  sind,  wünsche  ich  zurückzuerhalten,  weil  ich
mir  ein  Grundstück  erkauft  habe.  Ich  künde  Ihnen  daher  solches  auf  und  erwarte
dessen  Rückzahlung  am  1.  Jänner  1856  zuverlässig.  Gehrungs  am  letzten  September ¬
  1855.
Ohne  Stämpel.
Peregrin  Bader.
Empfangschein  über  die  erhaltene  Aufkündung  des  Gläubigers.
Empfangschein.
Ich  bestätige  hiermit,  daß  mir  Herr  Albert  Greger  am  Heutigen  das  Capital ¬
  mit  500  fl.  C.  M.,  welches  auf  meinem  Hause  Nr.  42  in  N.  haftet,  vierteljährig ¬
  aufgekündet  habe.  N.  am  ..
            
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