Inhaltsverzeichnis : Neues juristisches Magazin (Bd. 1 (1784))

eine  Pfarrstelle  erlangen  konne?  343
quate  aus,  wann  er  eine  doppelte  Ursache,
warum  Hurenkindern  keine  Ehre  gebuͤhre,  angibt; -
  erstlich  weil  sie  meistens  unehrlichen  Gemüths -
  seyen,  und  zweytens  weil,  wenn  man
unehelichen  wie  ehelichen  gleiche  Rechte  widerfahren -
  liese,  Hurerey  und  Ehebruch  so
mehr  für  gering  geachtet  und  der  christliche
Ehestand  verschmäht  würde.  Die  somit  den
illegitimis  anklebende  macula  kann  so  weniger
befremdlich  fallen,  als  ja  der  Unterschied  aller
Stände  in  der  Welt  allein  von  der  Geburt
abhanget,  und  folglich  die  spurii  keinem  Menschen -
  zur  Last  legen  können,  wenn  sie  durch
das  vitium  ihrer  natalium  da  oder  dort  gehindert -
  werden,  dann  sie  es  nach  der  Lehre  Chrysostomi -
  allein  ihren  Eltern  zu  verdanken  haben. -
  Eben  daher  ruͤhren  denn  die  vielen  conditiones -
  und  limitationes,  unter  welchen  einige -
  Scribenten  die  Spurios  selbst  bey  geistlichen -
  Wuͤrden  zu  dispensiren  fuͤr  zulaͤßig  halten, -
  denn  sie  wohl  eingesehen,  daß  dergleichen -
  dispensation  gegen  die  Oeconomiam  divinam -
  sey.  Der  Herr  Bischof  von  D.  will
nun  in  seinem  Schreiben  angeben,  es  seye,
daß  der  Candidatus  ein  filius  naturalis  sey,
nach  der  Lehre  der  Katholiken  keine  hinreichende -
  Ursache,  ihn  von  dem  Bezug  einer
Pfarre  auszuschliessen.  Allein  der  Herr  Bischof -
  geht  hierin  über  alle  katholische  Kan=  |  |
nisten  und  Casuisten  hinaus,  dann  kein  einziger -
  sagt:  daß  defectus  natalium  nicht  hinderlich -

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Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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