eine Pfarrstelle erlangen konne? 343
quate aus, wann er eine doppelte Ursache,
warum Hurenkindern keine Ehre gebuͤhre, angibt; -
erstlich weil sie meistens unehrlichen Gemüths -
seyen, und zweytens weil, wenn man
unehelichen wie ehelichen gleiche Rechte widerfahren -
liese, Hurerey und Ehebruch so
mehr für gering geachtet und der christliche
Ehestand verschmäht würde. Die somit den
illegitimis anklebende macula kann so weniger
befremdlich fallen, als ja der Unterschied aller
Stände in der Welt allein von der Geburt
abhanget, und folglich die spurii keinem Menschen -
zur Last legen können, wenn sie durch
das vitium ihrer natalium da oder dort gehindert -
werden, dann sie es nach der Lehre Chrysostomi -
allein ihren Eltern zu verdanken haben. -
Eben daher ruͤhren denn die vielen conditiones -
und limitationes, unter welchen einige -
Scribenten die Spurios selbst bey geistlichen -
Wuͤrden zu dispensiren fuͤr zulaͤßig halten, -
denn sie wohl eingesehen, daß dergleichen -
dispensation gegen die Oeconomiam divinam -
sey. Der Herr Bischof von D. will
nun in seinem Schreiben angeben, es seye,
daß der Candidatus ein filius naturalis sey,
nach der Lehre der Katholiken keine hinreichende -
Ursache, ihn von dem Bezug einer
Pfarre auszuschliessen. Allein der Herr Bischof -
geht hierin über alle katholische Kan= | |
nisten und Casuisten hinaus, dann kein einziger -
sagt: daß defectus natalium nicht hinderlich -
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