Verlagsbuchhandlung Paul Parey in Berlin SW., Hedemannstrafse 10.
Landwirtschaltsrecht.
Gemeinverständliche Darstellung
für den preufsischen Landwirt wichtigen Bestimmungen
des bürgerlichen und öffentlichen Rechtes.
Von
Dr. jur. Johannes Schumacher,
Amtsgerichtsrat zu Köln, Professor an der landwirtschaftl. Akademie
Bonn-Poppelsdorf
Zweite, vollstündig neubearbeitete Auflage.
Gebunden, Preis 15 M.
Die grossen Veränderungen, welche der 1. Januar 1900 dem deutschen
Rechte gebracht hat, veranlafsten auch eine neue Auflage dieses Buches.
Auch die zweite Auflage soll die für die Landwirtschaft wichtigen Vor
schriften wiedergeben. Während aber die erste Auflage lediglich das
landwirtschaftliche Privatrecht behandelte, sind in dieser Auflage auch die
Bestimmungen des öffentlichen Rechts, soweit sie für die Landwirtschaft
von Bedeutung sind, aufgenommen worden. Der Kreis derjenigen Vorschriften, -
welche in das Landwirtschaftsrecht einzubeziehen sind, hat sich
im Laufe der Zeit geändert. Früher gab es noch zahlreiche Vorschriften,
deren Geltungsgebiet sich auf das Land beschränkte. Mehr und mehr
fielen jedoch die Schranken, welche Stadt und Land trennten, und heute
ist der Landwirt wirklich Bürger des Staates wie jeder andere und
untersteht daher auch den Vorschriften des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs ¬
für das Deutsche Reich. Aus diesem Grunde ist das Bürgerliche
Gesetzbuch möglichst vollständig berücksichtigt worden. Es ist aber durch
die Auswahl der betreffenden Bestimmungen, durch die Art der Darstellung ¬
und namentlich durch die Wahl der Beispiele den dargestellten Be
stimmungen eine Färbung gegeben worden, welche die Aufnahme in das
Landwirtschaftsrecht rechtfertigen dürfte. Auch das heutige Recht kennt
noch viele Rechtsvorschriften, welche ihrem Zwecke oder Erfolge nach
lediglich der Landwirtschaft dienen. Wie z. B. die Rentengutsgesetze und
die Gesetze über das Anerbenrecht bei Bauerngütern zeigen, ist die Gesetzgebung ¬
sogar auf dem besten Wege, wieder ein neues landwirtschaftliches ¬
Sonderrecht zu schaffen. Alle diese in enger Beziehung zur Landwirtschaft ¬
stehenden Bestimmungen sind vorzugsweise berücksichtigt worden.
Zu beziehen durch jede Buchhandlung
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