Objekt : Vollständiges Handbuch des bayerischen Civilprocesses (1)

430  Such  1.  Abth.  II.  Kap.  5.  Vollstreckung  d.  Urth.
manglung  aller  solcher  Zahlungs-Mittel,  PersonalArrest ¬
  des  Schuldners  13),  jedoch  nur,  wenn  dieser
aus  eigenem  Verschulden  *4)  in  Vermögens=Verfall
gerieth.  Bey  der  Execution  gegen  Minderjährige  tritt
die  Subhastation  der  Immobilien  erst  dann  ein,  wenz
weder  Mobilien,  noch  Activ=Forderungen  hinreichen  *).
§.  176.  b.
Subhastationen  ausser  dem  Concurse.
Zur  Subhastation))  liegender  Güter  2)  sol
man  nicht  eher  schreiten,  als  bis  keine  andern  annehm ¬
 -
  ib.  Nr.  7.
14)  ibid.  „aus  hösem  Fürsatz  oder  eigenem  Verschulden."  Aum.
S.  582.  lit.  a.
45)  Cod.  iud.  cap.  48.  §.  4.  Nr.  3.  Anm.  S.  582.  lit.  d.
Zu  §.  476.  h.  G.  R.  Bayer  §.  537.  Danz  §.  461.
Martin  §.  271.  (260.)  Thibaut  §.  1258.
..
S.  R.  Kori  §.  204-224.
B.  R.  Cod.  iud.  cap.  18.  §.  3.  Nr.  4.  §.  7.  Aum.
S.  588.  Nov.  z.  G.  O.  S.  322  f.  Moritz  II.  S.  250  s.
III.  S.  237.  IV.  S.  125.  Krüll  §.  583—  590.  Das
ger.  Executionsverfahren  in  Bayern.  §.  26—43.
Hier  ist  nur  die  Rede  von  Subhastationen  ausser  dem
4)
Concursverfahren.  Richtig  unterscheidet  man  Subhastationen ¬
  ausser  und  in  dem  Concurse.  Unnöthig  scheint  aber
:
der  in  angeführter  Schrift:  das  Executionsverfahren  §.  30.
S.  47.  f.  gemachte  weitere  Unterschied  zwischen  Immobilien,
welche  nicht  im  Hypothekenverbande  stehen,  und  solchen
oder  wenigstens
welche  hypothecirt  sind;  denn  wohl  nie
höchst  selten  wird  es  zu  einer  solchen  Subhastation  im
Executionswege  bey  Immobilien  kommen,  auf  welchen  nnch
gar  keine  Hypothek  haftet.
2)  ebenso  wie  zur  Licitation  des  Mobiliars  (der  fahrenden
Habe).  Cod.  ind.  c.  cit.  §.  7.  Nr.  1.
            
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