III. Theil. Von dem politischen Verwaltungsorganismus und Mechanismus. -
Die Abhandlungen: 1. Von den Behörden. 2. Von den Beamten. 3. Von
dem Formellen. 4. Von dem Materiellen der politischen Administration. ¬
Barthenheim, Johann Ludw. Ehrenreich Graf von, Oesterreichische
Gewerb- und Handelsgesetzkunde, mit vorzüglicher Rücksicht auf
das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns. 8 Bände und Ergänzungsband. ¬
gr. 8. 1819—1824
6 fl.
Helfert, Prof. J., Versuch einer systematischen Darstellung der Jurisdictios-Norm ¬
für die deutschen und italienischen Provinzen des österreichischen ¬
Kaiserthums. Zweyte vermehrte und verbesserte Auflage. gr. 8.
Wien 1828.
1 fl. 45 kr.
— — Von der Besetzung, Erledigung und dem Ledigstehen der
Beneficien nach dem gemeinen und dem besondern österreichischen Kirchenrechte. ¬
gr. 8. Prag 1828.
1 fl. 45 kr.
— — Von der Erbauung und Herstellung kirchlicher Gebäude.
gr. 8.
1 fl. 30 kr.
— — Darstellung der Rechte, welche in Ansehung der heiligen
Handlungen, dann der heiligen und religiösen Sachen sowohl nach
kirchlichen, als nach österreichisch-bürgerligen Gesetzen Statt finden.
2. Auflage 3 fl.
— — Von dem Kirchenvermögen und dem Religionsfonde. gr. 8. 5 fl.
— — Die Rechte und Verfassung der Akotholiken in Oesterreich
nach den k. k. Verordnungen zusammengestellt. gr. 8. 3. Auflage ¬
1 fl. 30 kr.
— — Von den Rechten und Pflichten der Bischöfe und Pfarrer,
dann deren beyderseitigen Gehülfen und Stellvertreter. Nach dem gemeinen ¬
und besondern österreichischen Kirchenrechte zusammengestellt.
2 Theile gr. 8. 1832.
4 fl.
* *
— — Anleitung zum geistlichen Geschäftsstyle nach dem gemeinen
und dem österreich. Kirchenrechte. 3. Aufl. gr. 8. Prag. 1838. 2 fl. 30 kr.
Kitka, Jos., k. k. Appellationsrath, Die Beweislehre im österreichischen ¬
Civilprocesse. gr. 8. 1842. geh.
1 fl.
— Die Beweislehre im österreichischen Criminal-Strafprocesse. ¬
gr. 8. 1841. geh.
3 fl.
1.
— — Ueber das Zusammentreffen mehrerer Schuldigen bey einem
Verbrechen und deren Strafbarkeit. gr. 8. 1840. geh.
1 fl.
Beyträge zur Lehre über die Erhebung des Thatbestandes der
Verbrechen. gr. 8. 1832.
2 fl.