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stücke nur Eine Flur im Weichbilde der Stadt ohne Abtheilung
Statt. Das Rttg., dicht an der Stadt anliegend und der Qualität ¬
nach Erbe und Allodium, steht nebst den integrirend dazu
gehörigen Gehölzen, das Lindicht und die Schköhlener Hayneburg ¬
genannt, in Ansehung der Realjurisdiction unter dem
Oberlandesgericht, mit Ausnahme der sogenannten Eisenschmidt'schen ¬
3 Ar. Feld in der Klinge an dem alten Thonberge,
welche, so wie das Gesinde des Guthes, dessen eigenem Patr.
Ger. unterworfen sind. — Außerhalb der Stadt, am sogenannten
Stadtbache, liegen: a) 3 Mahl= und Oehlmühlen, nämlich die
Damm= Kämpf- und Oehl=Mühle, sämmtlich Privateigenthum -
und zur Stadtgemeinde Münchsgasse gehörig, b) 9 Frohnhäuser, =
Froschweyda genannt, welche ebenfalls zum Stadtbezirk gerechnet ¬
werden und demnach, so wie jene Mühlen, unter die Jurisdiction =
des Ld. Ger. und Ger. A. des Ld. Bez. Naumburg
gehören.
Schkölen. — Dorf nach Schkeitbar egpf. — 41 H. 196 E. — Kr.
Merseburg. — Ld. Ger. Halle und Ger. A. Lützen.
Schköna b. Gräfenhaynchen. — Fildf. von Crina, mit 1 Rttg.
— 72 H. 365 E. — Kr. Bitterfeld. — Patr. Ger. das. Das
Rttg., Mannlehn, ist in Ansehung der Realjurisdiction unmittelbar -
dem Oberlandesgericht unterworfen.
Schkölbitz Mark. — W. Mark b. Lützen und dazu gehörig. — Kr.
Merseburg. — Ld. Ger. Halle und Ger. A. Lützen.
Schkopau b. Merseburg. — Dorf an der Saale, mit 1 Rtig. und
Filialk. von Klein=Corbetha. — 59 H. 298 E. — Kr. Merseburg.
— Patr. Ger. das. Das Rttg., welches in Ansehung der
Hauptbestandtheile Mannlehn ist, hat sein Realforum unmittelbar
bei dem Oberlandesgericht.
Schkorlopp; — siehe Groß= und Klein=Schkorlopp.
Schlortleben oder Skortleben b. Weißenfels. — Pfarrkdf.
unweit der Saale, mit 1 Rttg. — 45 H. 201 E. — Kr. Weißenfels. =
— Patr. Ger. das. Das Ritg., Erbe und Allodium,
steht nebst allen seinen Zubehörungen unmittelbar unter dem Oberlandesgericht. =
Zwar haben mehrere Grundstücke, als: das
Backhaus, die Mühle an der Saale, die Schenke und Schmiede ursprünglich =
bei einem Untergerichte ihren Gerichtsstand gehabt und
sind zum Theil noch steuerbar; allein alle diese Grundstücke sind seit
längerer Zeit in dauernde Verbindung mit dem Hauptguthe gebracht,
weshalb sie auch nur als integrirende Theile des letzteren betrachtet
werden.
Schlackenmühle b. Eisleben. — Wassermühle. — 1 H. 7 E. —
See=Kr. Mannsfeld. — Ld. Ger. und Ger. A. Eisleben.
Schlackenmühle unweit Alterode b. Hettstädt. — Mahl-