Inhaltsverzeichnis : Vermischte Schriften (5)

LV.  Reform  der  Gesetze
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auf  ein  anderes  eheliches  Verhältniß  gerichtet,  das
ihnen  mehr  Annehmlichkeiten  des  Lebens  verspricht.
Meist  wird  es  die  für  eine  fremde  Person  gefaßte
Leidenschaft  seyn,  die  den  bis  dahin  vorhandenen
Frieden  der  Ehe  stört.  Zuweilen  ist  es  die  Aussicht
auf  reichere  und  bequemere  Verhältnisse  in  einer
neuen  Ehe.  Gründe  dieser  oder  jener  Art  können
gleichzeitig  für  beide  Ehegatten  bestimmend  seyn;  weit
häufiger  aber  werden  sie  sich  gerade  nur  bei  Einem
Theil,  vorzüglich  bei  dem  Ehemann,  finden,  der  andere ¬
  Theil  aber  wird  aus  einem  Gefühl  von  großmüthiger ¬
  Aufopferung  in  die  Scheidung  einwilligen,
sehr  oft  auch  durch  eine  Art  von  moralischem  Zwang
bestimmt  werden,  indem  ihm  stets  vor  Augen  gestellt
wird,  daß  es  nur  von  ihm  abhänge,  das  Lebensglück ¬
  des  nach  Veränderung  strebenden  Ehegatten
herbeizuführen.  So  wird  oft  der  edlere  Theil,  dessen
Liebe  und  Selbstverleugnung  mißbraucht  wird,  dahin
getrieben,  mit  zerrissenem  Herzen  und  beschwertem
Gewissen  in  die  Scheidung  zu  willigen.  Dann  aber
ist  die  Freiheit  der  Einwilligung  nur  scheinbar,  und
in  solchen  Fällen  ist  nicht  mehr  blos  die  Würde  der
Ehe  durch  eine  Scheidung  diefer  Art  gefährdet,  sondern ¬
  es  liegt  in  der  leichten  Zulassung  derselhen  zugleich ¬
  eine  große  Härte  gegen  den  edleren  Theil.  Die
zu  dieser  zweiten  Classe  zu  rechnenden  Scheidungen
            
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