Volltext : Die operis novi nunciatio (3901)

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39.  Buch.  1.  Tit.  §.  1673a.
als  der  eine  besondere  Besprechung  allein  nöthig  machende
Hauptfall  doch  immer  die  o.  n.  n.  jur.  n.  conserv.  c.
erschien.  Das  Verfahren  bei  der  o.  n.  n.  damni
depell.  c.  ergab  sich  aus  den  im  Titel  39.  2.  erörterten ¬
  Grundsätzen  von  selbst'
Bis  jetzt  haben  wir  den  Fall  vorausgesetzt,  daß
nur  damni  depell.  c.  nunciirt  worden  ist.  Es  kann
aber  auch  mit  dieser  Nunciation  eine  Nunciation  jur.  nconserv. -
  c.  verbunden  sein  *2).  Wenn  sich  dies  im  Re.
missionsverfahren  herausstellt,  so  wird  über  beide  Nunciationsgründe, -
  über  jeden  in  Gemäßheit  seiner  eigenthümlichen ¬
  Natur,  verhandelt.  Erweisen  sich  beide  als
begründet,  so  muß  neben  der  Caution  wegen  des  jus
prohibendi,  von  deren  Leistung  die  Ertheilung  des  bedingten ¬
  Remissionsdecrets  abhängt,  auch  noch  die  c.
damni  infecti  geleistet  werden:  durch  jene  ist  ja  nur
Restitution  für  den  Fall  der  Existenz  eines  jus  prohibendi, ¬
  nicht  auch  zugleich  Ersatz  für  den  durch  Einsturz
drohenden  Schaden  versprochen  33).
Leistet  Nunciat  beide
51)  Daß  das  interd.  ne  vis  fiat  aedificanti  dem  die
cautio  damni  infecti  Leistenden  nicht  zusteht,  s.  oben
Ziff.  30.  bei  Anm.  12.
52)  Vgl.  darüber  oben  Ziff.  28.  bei  Anm.  7.
53)  Dies  wird  bezeugt  durch  1.  13.  §.  10.  de  d.  inf.  39.
2.,  die  allerdings  wohl  nur  den  Fall  einer  jur.  n.
cons.  c.  geschehenen  Nunciation  und  darauf  hin  erfolgten ¬
  cautio  ex  o.  n.  n.  und  eines  danach  beim
Prätor  gestellten  Antrags  auf  c.  damni  inf.  im  Auge
hat:  si  quis  o.  n.  nunciaverit,  an  nihilo  minus  damni
Caveri  deberi  —
infecti  ei  caveri  debeat?  —
quia  non  est  cautum  neque  de  vitio  aedium  neque
de  damno  operis.
            
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