Volltext : Lehrbuch des Pandektenrechts (2)

—
as
Derkelel
83)
1f56
Das  Recht  der  Uebersetzung  in  andere  Sprachen  behält  sich  die  Verlagshandlung ¬
  vor.
Max-Planck-Institut
für  europdische  Rechisgeschichte
Frankfurt  am  Main
td.  24192
            
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